Hattingen – Die Handschellen wurden dem Angeklagten abgenommen, als er heute (21. Januar 2026) aus der U-Haft im Amtsgericht ankam und sich dort wegen eines sexuellen Übergriffs zu verantworten hatte.
Der Beginn der schon verspätet angesetzten öffentlichen Hauptverhandlung verzögerte sich noch weiter, weil der Angeklagte nicht pünktlich im Justiz-Transporter aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde. Dann gab es Terminschwierigkeiten bei der Pflichtverteidigerin des 28-jährigen Angeklagten, als diese bereits nach einer Stunde die Hauptverhandlung verlassen musste und ein weiterer Verteidiger die Interessen des Angeklagten vertrat.
Der in Hattingen gemeldete 28-jährige Angeklagte ist der Justiz kein Unbekannter, ist vorbestraft, steht bis Ende Januar 2026 noch unter Bewährung und hat auch schon Hafterfahrung. Zuletzt wurde er Anfang September 2025 vom Hattinger Jugendschöffengericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt und war Anfang September noch im Gerichtssaal verhaftet und in die Untersuchungshaft gekommen. Gegen dieses Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt, d.h. es wird dazu erst noch eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen geben, die noch nicht terminiert ist.
Heute beschuldigte Staatsanwalt Nockmann den gebürtigen Kosovaren eines weiteren Verbrechens. Anfang März 2025, so die Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte eine Nachbarin, eine junge Frau, in seinem Auto zu sexuellen Handlungen genötigt haben.
„Mein Mandant lässt sich ein und leugnet etwaige strafbare Tatvorwürfe“, sagte Strafverteidiger Rechtsanwalt Timm, der dann sehr ausführlich das Geschehen aus Sicht des Angeklagten schilderte. Dieser hatte eine 19-jährige Nachbarin in der Hattinger Innenstadt kennengelernt und nach einigen zufälligen Zusammentreffen an der Mülltonne bzw. beim Einkaufen hatte man Kontaktdaten ausgetauscht und sich Anfang März 2025 spontan zu einem Plaudertreffen im Wagen des Angeklagten auf einem Parkplatz in der Hattinger Innenstadt verabredet.
Nun war es nicht beim Plaudertreffen geblieben und bei dem über einstündigen Treffen ist es dann auch zu intensiven sexuellen Handlungen gekommen. Diese im Gericht ausführlich geschilderten Handlungen, (auf deren Nennung der Details unsere Redaktion wie immer aus Anstandsgründen verzichtet,) sind unbestritten, nur sagt der Angeklagte, sie waren einvernehmlich und die junge Frau erstattete diesbezüglich später Strafanzeige gegen den 28-Jährigen.
Der Strafverteidiger des Angeklagten zeigte deutlich auf, dass die junge Frau am Tage der Tat jederzeit die Möglichkeit hatte, den geparkten Pkw des Angeklagten zu verlassen und man sich ja selbst noch nach dem Vorfall gemeinsam im Auto rund 10 Minuten unterhalten habe. „Diese Fakten sprächen doch deutlich gegen ein strafbares Verhalten und sein Mandant hätte ein deutliches NEIN bzw. einen Widerstand der jungen Frau auch akzeptiert“, so der Verteidiger.
Nach der erfolgten sexuellen Handlung hätte die junge Frau dem 28-Jährigen erklärt, dass wäre ihr alles zu schnell gegangen und aufgrund früherer negativer Beziehungserfahrungen könne sie schlecht Nein sagen.
Am Ende des heutigen ersten Verhandlungstages beantragte Strafverteidiger Timm, den bestehenden Haftbefehl gegen seinen Mandanten gegen Meldeauflagen außer Vollzug zu setzen. Nach kurzer Beratung des Schöffengerichtes wurde dann der Antrag abgelehnt und der 28-Jährige wurde wieder in die Untersuchungshaft zurückgebracht.
Die Hauptverhandlung wird am 3. Februar 2026 fortgesetzt. An diesem Tage ist auch mit einem Urteil zu rechnen.
































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