Landrat: „Krankenkassen gefährden Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“

Rettungswagen im Einsatz (Foto: Höffken)

Ennepe-Ruhr-Kreis – Von ihnen zu zahlende Gebührenbescheide für Einsätze des Rettungsdienstes – damit müssen die Bürgerinnen und Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis jetzt absehbar rechnen. Betroffen sind alle, die seit September von Notärzten oder Notfallsanitätern behandelt worden sind. Als Versanddatum für die ersten Bescheide nennt die Kreisverwaltung mit Blick auf die Bearbeitungszeiten der Abrechnungsstelle März 2026.

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„Unverantwortlich und in keinster Weise zu vermitteln. Niemand darf bei der berechtigten Wahl der 112 vorher überlegen müssen, ob er am Ende auf Kosten sitzen bleiben könnte“, reagiert Landrat Jan-Christoph Schaberick auf das, was da auf die Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis und auch auf die Kreisverwaltung zurollt.

Hintergrund

Seit Jahrzehnten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger des Rettungsdienstes seine Leistungen auf Grundlage einer mit den Krankenkassen vereinbarten Gebührensatzung direkt mit ihnen abgerechnet. Bundesweit hatten die Kassen vor Monaten angekündigt, diesen Weg verlassen zu wollen. Ohne ihre Kalkulationshintergründe zu erläutern, lautete ihre Botschaft auch an den Ennepe-Ruhr-Kreis: Ab September werden nur noch so genannte Festbeträge erstattet. Diese sind deutlich geringer als die Werte, die in der Gebührensatzung zu finden sind. Zudem schließen die Krankenkassen aus, Kosten für so genannte „Leerfahrten“ oder „Fehlfahrten“ zu übernehmen. Mit diesen Begriffen bezeichnen die Krankenkassen Einsätze, an deren Ende der Patient nicht in ein Krankenhaus transportiert werden muss.

„Fakt ist aber: Ein Transport ist häufig deshalb überflüssig, weil unsere Einsatzkräfte vor Ort so hervorragende Arbeit leisten. Der Patient kann dann erfreulicherweise zuhause bleiben oder vom Hausarzt weiterbehandelt werden. Dies ändert aber nichts daran, dass das Rufen des Rettungsdienstes eindeutig richtig und notwendig war“, macht Schaberick unmissverständlich deutlich, wie irreführend mit „Leerfahrten“ und „Fehlfahrten“ argumentiert wird.

Den Krankenkassen stehe es ja durchaus zu, Positionen zu verändern und zu versuchen, Gesetze anders zu interpretieren, sowie Dinge neu verhandeln zu wollen. Das von ihnen gewählte Vorgehen sei aber nicht nachvollziehbar. Den Patientinnen und Patienten während noch laufender Verhandlungen und Gesetzesinitiativen Rechnungen und „Eigenanteile“ in Höhe von mehreren hundert Euro „in Aussicht zu stellen“, sei inakzeptabel.

Die Kreisverwaltung muss sich jetzt dennoch darauf vorbereiten, für sämtliche Rettungsdiensteinsätze Gebührenbescheide an die Adresse der Bürgerinnen und Bürger zu verschicken. Zu finden sein werden darin die Differenzen zwischen den Sätzen der Gebührenordnung und den von den Krankenkassen mitgeteilten Festbeträgen. Für einen Einsatz eines Rettungswagens sind das 452 Euro, für den eines Notarztes 300 Euro.

Im Vergleich zum bisherigen Verfahren – direkte Abrechnung mit den Krankenkassen ohne Beteiligung der Patienten – ein erheblicher bürokratischer und personeller Mehraufwand. Konsequenz für die Bürger: Sie müssen Gebühren an die Kreisverwaltung überweisen und sich ihre Ausgaben anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen – nicht in jedem Fall wird die Erstattung dabei vollständig sein.

„Der Versand der Gebührenbescheide und das Einfordern der Gelder bei den Bürgern ist ein absolutes Unding. Allerdings sind wir dazu Stand heute rechtlich verpflichtet. Die neuen Pauschalbeträge der Krankenkassen führen zu einer Unterfinanzierung unseres Rettungsdienstes. Dieses – so das Ergebnis eines Rechtsgutachtens – dürfen wir nicht über den Kreishaushalt und damit über die Kreisumlage zulasten der Städte ausgleichen“, skizziert Schaberick, warum der Kreisverwaltung die Hände gebunden sind.

Eine für ihn wichtige weitere Erkenntnis der Gutachter: Die aktuelle Gebührensatzung des Kreises ist nicht zu beanstanden, dies gelte ausdrücklich auch für die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigen Kosten für so genannte „Fehleinsätze“.

Die Hoffnung, Anfang nächsten Jahres vielleicht doch keine Gebührenbescheide versenden zu müssen, hat Schaberick noch nicht ganz aufgegeben. „Natürlich werden wir weitere Gespräche mit den Krankenkassenverbänden führen und setzen dabei auf ihre Bereitschaft, sich doch noch im Interesse ihrer Versicherten zu bewegen.“ Minimalziel sei es, den Rettungsdienst bis auf weiteres auf der Grundlage der Gebührensatzung abzurechnen. Hoffnungen setzt der Landrat zudem auf eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg. Diese zielt darauf ab, dass die Krankenkassen auch weiterhin die Kosten für die von ihnen so genannte Leerfahrten tragen müssen.

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