Ennepe-Ruhr-Kreis- Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei einer in Witten gefundenen toten Wildgans bestätigt. Dieses Ergebnis hat das Kreisveterinäramt heute erhalten. Gefunden worden war das Tier am 30. Oktober am Kemnader See im Bereich Heven.
Die Gans ist der erste Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel im Ennepe-Ruhr-Kreis im derzeitigen Ausbruchsgeschehen. Im Bereich der Ruhrseen in Witten, Wetter und Herdecke hatte es in den letzten Jahren immer wieder vereinzelte Fälle gegeben.
„Da es sich bei der Gans um einen Wildvogel handelt, planen wir aktuell nicht, Restriktionszonen einzurichten. Auch ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, eine allgemeine Stallpflicht im Kreis anzuordnen“, macht Amtsveterinärin Dr. Bettina Maintz deutlich. Die Kreisverwaltung werde genau beobachten, wie sich das Geschehen in der Region weiterentwickele und wann immer nötig weitere Schritte einleiten.
Dazu gehören schon jetzt regelmäßige Kadaversuchen am Kemnader See und an der Ruhr. Fundtiere werden dabei in einem ersten Schritt an das Chemische– und Veterinäruntersuchungsamt geschickt.
„Dies gilt“, so berichtet Dr. Maintz, „aktuell für drei Tiere. Zwei Gänse waren am Wochenende in Wetter (Ruhr) und am Kemnader See gefunden worden, ein Schwan heute am Beyenburger Stausee. Ergibt sich ein Verdacht auf Geflügelpest, werden wir erneut das FLI einschalten.“
Um einen Virus-Eintrag in die Bestände von Hausgeflügel zu verhindern, sendet das Veterinäramt nochmals einen klaren Appell an alle Geflügelhalter, Hobbyhalter inklusive: „Rücken Sie Sicherheit und Hygiene in Ihren Fokus.“
Unter anderem ist von Haltern jetzt folgendes zu beachten: Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, sollten Geflügel nicht an Stellen gefüttert werden, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein. Geflügel sollte unbedingt mit Leitungswasser getränkt werden, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.
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Sinnvoll ist auch, eine Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sicherzustellen, die Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich zu waschen, Futter, Einstreu und andere Materialien für Wildvögel unzugänglich zu lagern, sowie Ein- und Ausgänge zu sichern und so unbefugtes Betreten zu vermeiden. Vorbereitet werden sollte sich zudem auf die denkbare Vorgabe, die Tiere aufstallen zu müssen.
Die Bevölkerung im Ennepe-Ruhr-Kreis wird gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel, Reiher und Zugvögel, wie Kraniche oder Gänse, dem Veterinäramt zu melden, damit die Tierkörper abgeholt und auf Geflügelpest untersucht werden können.
Für Hundehalter gilt, ihre Tiere an der Leine zu halten und sie so vor dem Kontakt mit und dem Ansteckungsrisiko durch infizierte Vögel zu schützen.
Ansprechpartner im Veterinäramt sind per Mail Jörg Trestik, Barbara Pass und Dr. Bettina Maintz, Tel.: 02336/93 2410, 02336/932402, 02336/93 2406.
Bestände melden, Informationen finden
„Jede, wirklich jede Geflügelhaltung, die uns noch nicht gemeldet wurde, muss uns mit Blick auf die Vogelgrippe umgehend angezeigt werden“ – diesem Aufruf des Veterinäramtes des Ennepe-Ruhr-Kreises sind in den letzten Tagen viele Hobbyhalter gefolgt.
Um das Melden zu vereinfachen, findet sich ab sofort ein Onlineformular auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Wer dort alle Felder ausfüllt, kann sicher sein, alle Angaben gemacht zu haben.
Unter der Rubrik „Schnell gefunden“ direkt auf der Internetstartseite der Kreisverwaltung finden Interessierte unter dem Stichwort „Geflügelpest/Vogelgrippe“ zudem weitere Informationen.






























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