Mit Tankstellenbeute direkt beim Discounter eingekauft

Tankstellenüberfall: Strafverteidiger Rechtsanwalt Tim Salewski neben der angeklagten 42-Jährigen im Landgericht Essen. (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Die Richterinnen und Richter der 16. Großen Strafkammer beim Landgericht in Essen haben am gestrigen Freitag, 31. Oktober 2025, mit der Wahrheits- und Urteilsfindung gegen eine 42-jährige Essenerin begonnen, die eingeräumt hat, unter anderem auch eine Tankstelle in Hattingen-Niederbonsfeld überfallen zu haben.

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Zur Erinnerung: Am Dienstagabend (13. Mai 2025) ereignete sich gegen 18:45 Uhr der Raubüberfall auf die Tankstelle im Ortsteil Niederbonsfeld. Dabei wurden rund 1.200 Euro erbeutet, nachdem der Tankstellen-Mitarbeiter von der 42-Jährigen unter Vorhalt eines Messers mit einer 12cm langen Klinge zur Herausgabe des Bargeldes gezwungen wurde.

Überfallener dachte zuerst an einen Scherz

„Ich hätte gern all ihr Geld“, sagte die Angeklagte am Tage der Tat zum Tankstellen-Mitarbeiter, als sie kurz vor Schließung der Tankstelle den Verkaufsraum betrat. „Ich lachte und dachte zuerst an einen Scherz“, sagte der überfallene Mitarbeiter vor Gericht aus. „Ich bin in einer Schei.. Situation, ich brauche Geld“, soll die Angeklagte ergänzt und dabei das Messer mit der Spitze Richtung Mitarbeiter gehalten haben.

Die Tramin-Tankstelle an der Kohlenstraße (Foto: RuhrkanalNEWS/CJB)
Tankstellenüberfall: Mit diesem Messer mit 12 cm Klingenlänge wurde der Tankstellen-Mitarbeiter bedroht. (Foto: Höffken)

„Ich erkannte in ihren Augen, dass ihr das wahrscheinlich leid tat, sie aber Geld brauchte“, so der Mitarbeiter bei seiner Aussage vor den Richterinnen und Richtern der großen Strafkammer.

Der Mitarbeiter händigte die Geldkassette dann der Täterin mit dem Geldbestand aus und die Angeklagte forderte dann auch noch die Herausgabe des Münzgeldbestandes.

Landgericht Essen (Foto: Höffken)

„Man hat oft vorher schon mal überlegt, was würdest Du machen, wenn Du überfallen würdest, wenn aber in der Realität plötzlich jemand vor dir steht und Dich mit einem Messer bedroht, ist das schon etwas anderes, dann explodiert der eigene Adrenalin-Spiegel“, so der Mitarbeiter. Noch mehrere Wochen lang hatte er immer abends kurz vor Dienstende in der Tankstelle „ein mulmiges Gefühl“.

Bereits Wochen vor der Tat war die 42-Jährige in der Tankstelle aufgefallen, da sie zu dem damaligen Zeitpunkt ihre Tankrechnung nicht begleichen konnte. Als Sicherheit ließ sie damals einen Schlüsselbund als Pfand zurück, wollte dann eben nur noch Geld holen. Da sie ihr Versprechen nicht einhielt und die Tankrechnung nicht bezahlte, wurde auch hier Strafanzeige gestellt.

Nach dem Überfall auf die Tankstelle fuhr die Angeklagte zu einem benachbarten Discounter, kaufte erstmal ein – und bezahlte mit einem Teilbetrag aus dem Tankstellen-Überfall.

Polizei kam in kürzester Zeit – wilde Verfolgungsfahrt

Polizeieinsatz (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Im Rahmen der sofort veranlassten polizeilichen städteübergreifenden Fahndung kam es nach dem Überfall bei der Ermittlung der Angeklagten zu einer wilden Verfolgungsfahrt, bei dem die 42-Jährige mit über 100 km/h durch Kupferdreh raste, dann fußläufig flüchtete und von einem Beamten der Hattinger Polizei letztendlich gestellt und festgenommen werden konnte.

Nach Verkündung des Haftbefehls verbüßte die 42-Jährige mehrere Monate in einer JVA. Nachdem sie dort ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, wurde sie wieder aus der U-Haft entlassen.

„Ich war arbeits- und mittellos, hatte meinen Job verloren und litt unter Geldnot“, erklärte die Angeklagte vor Gericht. Sie gestand auch, einige Zeit vor dem Tankstellen-Überfall mit einer gefälschten Überweisung Geld vom Konto ihrer Tochter bei einer Bank in Bottrop auf ihr eigenes Konto überwiesen zu haben.

Und damit nicht genug. Unter dem Vorwand, geliehenes Geld ihrer Tochter zurückgeben zu wollen, lockte sie ihre Tochter Anfang Mai 2025 zu der Bank in Bottrop, tat so, als wolle sie Geld auf das Konto ihrer Tochter am Geldautomaten einzahlen und zwang die Tochter dann unmittelbar unter der Drohung, ihr die Reifen des Autos zu zerstechen, einen Betrag von insgesamt 2.000 Euro am Geldautomaten abzuheben und ihr auszuhändigen. Die Tochter kam dieser Forderung nach, übergab ihrer Mutter unter Zwang das Geld und erstattete später Strafanzeige.

Die 42-jährige Angeklagte aus Essen wollte aus ihren alten Strukturen ausbrechen und in der Schweiz ein neues Leben beginnen, was sich im Nachhinein als nicht so einfach darstellte. Strafverteidiger Rechtsanwalt Tim Salewski legte den Richtern einen neuen Arbeitsvertrag seiner Mandantin vor, die seit einigen Wochen wieder im Großraum Essen teilzeitangestellt ist.

Die 42-Jährige entschuldigte sich im Gerichtssaal bei dem Mitarbeiter der Tankstelle und auch bei ihrer Tochter für ihre Taten. Die Tochter erhielt die Zusage, die Geldbeträge in monatlichen Raten zurückzuerhalten.

Die Gerichtssachverständige Dr. Marianne Miller bestätigte bei der Angeklagten vor dem Tankstellenüberfall einen Amphetamin-Missbrauch, jedoch keine Amphetamin-Abhängigkeit. Weiterhin sah die Sachverständige medizinisch keine Ergebnisse, die eine Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit begründen.

Aufgrund des umfassenden Geständnisses der Angeklagten geht die 16. Große Strafkammer davon aus, dass an Stelle der vier angesetzten Verhandlungstage wegen der angeklagten Vorwürfe einer besonders schweren räuberischen Erpressung und wegen gewerbsmäßigen Betruges ein Urteilsspruch „Im Namen des Volkes“ bereits am kommenden Donnerstag, 06. November 2025, erfolgen wird.

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