Hattingen – Die Folgen massiven Alkoholkonsums wurden heute (1. September 2025) bei einer Gerichtsverhandlung deutlich. Ein 61-Jähriger aus Hattingen hatte in der Notaufnahme des Evangelischen Krankenhauses randaliert und Widerstand gegen hinzugerufene Polizeikräfte geleistet. Diese Widerstandshandlung war Gegenstand des Strafprozesses.
Der Hattinger hatte sich von selbst in die Notaufnahme begeben um ganz einfach eine Entgiftung machen zu lassen. Allerdings war diese gute Idee nicht ganz so einfach umzusetzen. „Ich hatte bis dahin jeden Tag eine Flasche Korn und dazu einige Flaschen Bier getrunken“, schilderte der Angeklagte, dem sein Verhalten sichtlich peinlich war.
2,76 Promille Blutalkohol wurden bei ihm am Tage seiner angeklagten Widerstandshandlung diagnostiziert. Nun lief das wohl in der Notaufnahme nicht so, wie es sich der Angeklagte vorgestellt hatte und er begann dort so zu randalieren, dass die Kräfte des Krankenhauses die Polizei verständigten.
„Er konnte unseren Weisungen nicht mehr Folge leisten, schlug gegen die Glasscheibe der Notaufnahme und war taumelig auf den Beinen“, schilderte ein Polizeibeamter. Als der Angeklagte auf eine Polizeibeamtin zugehen wollte, verhinderte das ein mit anwesender Polizeikommissar. Als Folge soll der 61-Jährige dem Beamten auf Schulter und Oberarm geschlagen haben. Der Beamte brachte daraufhin den Alkoholisierten zu Boden. Weitere Verstärkungskräfte kamen dann noch dazu. Bei der Widerstandshandlung wurde der Beamte nicht ernsthaft verletzt.
„Ich möchte mich bei den Polizeikräften für mein Verhalten aufrichtig entschuldigen“, sagte der Angeklagte, der sein damaliges Verhalten bedauerte. Der als Zeuge geladene Polizeibeamte nahm die Entschuldigung an.
„Ein Schlag gegen Polizeikräfte ist keine Kleinigkeit“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Unter Berücksichtigung aller Fakten, die für und gegen den bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten zu bewerten sind, plädierte sie auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro für die Widerstandshandlung.
In seinem letzten Wort vor der Urteilsfindung erläuterte der Angeklagte noch, dass seiner Meinung nach der Polizeibeamte ihn zuerst angefasst habe und seine Handlung ein „Reflex“ gewesen sein könnte, „denn wer lässt sich schon gerne anfassen“, so der Hattinger.
Richter Kimmeskamp erteilte dem Angeklagten in seinem Urteilsspruch dann eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Wenn sich der 61-Jährige aus Hattingen jetzt ein Jahr lang nichts zu Schulden kommen lässt, bleibt seine Widerstandshandlung ohne Folgen. Klappt das nicht, muss er 40 Tagessätze zu je 15 Euro, also 600 Euro Strafe zahlen.
„Sie haben sich in der Notaufnahme des EVK danebenbenommen, daher mussten die dortigen Kräfte die Polizei rufen“, damit erklärte der Richter noch einmal dem Angeklagten sein Fehlverhalten.
Erleichtert verließ der Hattinger, der von einer Mitarbeiterin einer Sozial-Organisation begleitet wurde, den Sitzungsaal des Amtsgerichtes.





























