Sprockhövel – Kommunalpolitik bestimmt u.a. die facettenreiche Gestaltung unserer Heimatstadt – betrifft somit alle Bürgerinnen und Bürger. Heute (20. März 2025) haben alle Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, um 17:30 Uhr im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch anwesend zu sein, den Ausführungen zu folgen und vorher in der Fragestunde auch Fragen an die Verwaltung bzw. an die Bürgermeisterin zu stellen.
26 Tagesordnungspunkte beinhaltet die Tagesordnung im öffentlichen Teil.
Antrag auf Bildung einer neuen Fraktion
Bei den Mitteilungen der Verwaltung unter TOP 10 der Tagesordnung wird über den Antrag zur Bildung einer neuen Fraktion „Freie Wähler Miteinander in Sprockhövel“ kurz „Freie Wähler MiS“ berichtet.
Mit Mail vom 13. März 2025 hat laut Stadtverwaltung das Einzelratsmitglied Debold der Bürgermeisterin mitgeteilt, dass die Bildung einer neuen Fraktion im Rat der Stadt Sprockhövel mit dem Namen „Freie Wähler Miteinander in Sprockhövel – Freie Wähler MiS“, bestehend aus seiner Person und dem Ratsmitglied Makowka (bisher Bündnis90/ Die Grünen) erfolgt und „die Voraussetzungen zu einer Fraktionsbildung im Rat der Stadt Sprockhövel ab der Ratssitzung am 20. März 2025 gegeben“ sind.
Nachgereicht wurden die nach § 56 GO NRW und der Geschäftsordnung vorgesehenen Angaben und Unterlagen und es erfolgte eine entsprechende Erklärung des Ratsmitgliedes Makowka.
Damit sind die Voraussetzungen zur Bildung einer Fraktion gegeben, eines formellen Genehmigungs- oder Bestätigungsaktes bedarf es nicht.
Die Fraktion „Freie Wähler MiS“ besteht aus dem Ratsmitglied Debold als Fraktionsvorsitzendem und Ratsmitglied Makowka als stellvertretendem Fraktionsvorsitzendem. Antrags- und erklärungsberechtigt sind beide Fraktionsmitglieder.
Der Rat der Stadt Sprockhövel besteht damit aus sechs Fraktionen:
CDU 12 Sitze
SPD 10 Sitze
Bündnis90/Die Grünen 9 Sitze
FDP 3 Sitze
WfS 2 Sitze
Freie Wähler MiS 2 Sitze -neu ab 20.03.2025-
Weitergehende Auswirkungen:
Fraktionszuwendungen
Nach § 56 Absatz 3 Satz 1 GO NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Der Fraktion „Freie Wähler MiS“ stehen die aus dem Beschluss des Rates vom 22. April 2021 -TOP 16- ersichtlichen Fraktionszuwendungen in Höhe von 1.000 EUR Sockelbetrag zuzüglich 200 EUR je Fraktionsmitglied (für 2025 entsprechend anteilig) zu.
Antragsrechte
Fraktionen haben im Gegensatz zu Einzelratsmitgliedern erweiterte Antrags- und Vorschlagsrechte. Auf ausführliche Darlegungen wird an dieser Stelle verzichtet.
Ausschussbesetzungen
Das „Kräfteverhältnis“ in den Ausschüssen soll das Verhältnis im Rat wiederspiegeln, ohne dass kleinere Fraktionen damit automatisch einen Rechtsanspruch auf einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen haben.
Sobald Änderungen (im Rat) wesentlich sind, d.h. sich (Mehrheits-)Verhältnisse soweit verschieben, dass Ausschüsse nach Hare/Niemeyer anders besetzt würden, besteht ein Anspruch auf „Neuwahlen“ der Ausschussbesetzungen.
Im Rahmen eines Wahlszenarios nach § 50 Absatz 3 GO NRW auf Basis der Fraktionsstärken wurde festgestellt, dass sich durch die Bildung der neuen Fraktion Veränderungen bei den Ausschussbesetzungen ergeben könnten.
Somit ist schon allein als Gründen der Rechtssicherheit die Besetzung der Ausschüsse entsprechend § 50 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 GO NRW neu vorzunehmen.
Dies soll im Rahmen einer Sondersitzung des Rates erfolgen, der Termin wird noch festgelegt.