39 MAL NAMENSÄNDERUNG IM KREIS

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Wie heißen Sie bitte? Bürger, für die mit der Antwort auf diese Frage erhebliche Schwierigkeiten verbunden sind, können beim Ennepe-Ruhr-Kreis eine Namensänderung beantragen. Im vergangenen Jahr haben das 61 Personen gemacht, 39 Anträge sind genehmigt worden. In 29 Fällen durften Bürger ihren Familiennamen ändern, 10 Mal erhielten sie grünes Licht für einen anderen Vornamen.

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Im Gegensatz zu Namensänderungen nach bürgerlichem Recht, die das jeweilige Standesamt beispielsweise nach Eheschließungen durchführt, ist der Kreis für so genannte öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig. Für diese muss ein wichtiger Grund vorliegen. Anerkannt werden beispielsweise schwierige Schreibweise oder Aussprache, sehr lange und umständliche Namen sowie Namen, die anstößig oder lächerlich klingen.

Ebenfalls möglich ist eine Änderung des Familiennamens, wenn diese im Interesse eines Kindes liegt. Dies gilt beispielsweise für Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen. Voraussetzung hier ist allerdings ein Zusammenspiel aller Elternteile.

Die Gebühren für einen veränderten Familiennamen betragen bei einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand für Erwachsene rund 500 Euro, für minderjährige Kinder 250 Euro. Die Änderung des Vornamens kostet in der Regel 125 Euro.

Übersicht der erfolgreichen Anträge nach kreisangehörigen Städten

Breckerfeld: Vorname 0, Familienname 0, Gevelsberg: Vorname 0, Familienname 2, Ennepetal: Vorname 1, Familienname 1, Hattingen: Vorname 0, Familienname 5, Sprockhövel: Vorname 0, Familienname 3, Wetter: Vorname 1, Familienname 5, Witten: Vorname 5, Familienname 6, Herdecke: Vorname 1, Familienname 1 und Schwelm: Vorname 1, Familienname 5. Eine Vornamensänderung ist für eine in Österreich wohnhafte Person erfolgt und eine Familiennamensänderung für einen deutschen Staatsangehörigen aus Südafrika.