Sprockhövel – Osterfeuer gibt es auch in diesem Jahr in Sprockhövel, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und diese Brauchtumsfeuer als öffentlich zugängliche Veranstaltung auch in den letzten Jahren stattgefunden haben. Die Anzeige für ein Oster- bzw. Brauchtumsfeuer 2026 muss bis zum 20. März 2026 bei der Stadtverwaltung erfolgen.
Für viele Bürgerinnen und Bürger in Sprockhövel, unserer Stadt mit rund 25.000 Einwohnern, gehört zum Osterfest auch die Teilnahme an einem Osterfeuer. Diese wurden in der Vergangenheit in hoher Zahl, bis zu etwa 320 Feuer pro Jahr, im städtischen Fachbereich Sicherheit und Ordnung angezeigt. Mit Inkrafttreten der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern in der Stadt Sprockhövel im Jahr 2020 reduzierten sich diese im vergangenen Jahr bereits auf ungefähr 135 Feuer. Gemessen an der Zahl der angezeigten Feuer aller anderen Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis liegt die Anzahl immer noch weit über dem Durchschnitt. In Hattingen, einer Stadt von rund 55.000 Einwohnern, wurden in diesem Jahr 38 Osterfeuer genehmigt.
Oster- bzw. Brauchtumsfeuer müssen für jedermann zugänglich sein
Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine gewachsene traditionelle Veranstaltung handelt, die von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, einer Organisation, einem Verein oder einer Nachbarschaftsgemeinschaft von ca. 20 Personen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Brauchtumsfeuer sind nicht darauf gerichtet, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Eines der vielen großen und jedes Jahr gut besuchten Osterfeuer ist das des Fördervereins vom Löschzug Niedersprockhövel an der Hiddinghauser Straße. Hier gibt es in diesem Jahr eine Änderung. Ein großes Osterfeuer wie in den letzten Jahren ist nicht mehr möglich, da die beiden neuen Flüchtlingsunterkünfte nahe der Stelle errichtet wurden, wo bisher das Osterfeuer stattfand. Ein deutlich kleineres Brauchtumsfeuer (Feuerschale) gibt es in diesem Jahr auf dem Platz vor dem Feuerwehrhaus am Karsamstag ab 17 Uhr.
Die Liste aller genehmigten Osterfeuer 2026 wird die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite noch veröffentlichen.
Die oftmals vorhandene Trockenheit im Frühjahr erhöht das Risiko von Bränden. Damit ist es unerlässlich, dass bei der Durchführung von Osterfeuer-Veranstaltungen höchste Vorsicht geboten ist, um die Sicherheit der Teilnehmenden, Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Umgebung zu gewährleisten. Durch extreme Trockenheit entsteht das Problem, dass durch Funkenflug Stellen entzündet werden könnten, die weit entfernt vom eigentlichen Feuer liegen. Die dort entstehenden Brände können sich rasend schnell ausbreiten und auch nicht mehr mit einem Gartenschlauch bekämpft werden. Somit stellen sie eine konkrete Gefahr für Wohnbebauung und Waldflächen dar.
Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter:
- Sicherer Abstand: Es ist darauf zu achten, dass ein Osterfeuer in ausreichendem Abstand zu Gebäuden, Bäumen und anderen brennbaren Materialien aufgeschichtet und entzündet wird. Der Abstand zu Waldflächen und Naturschutzgebieten sollte 100 Meter betragen, zu öffentlichen Verkehrsflächen 50 Meter und zehn bis 100 Meter von Wohngebäuden je nach Volumen des Brennmaterials sowie 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen.
- Feuerwache: Es muss jederzeit eine ausreichende Zahl an Personen vor Ort sein, die das Feuer überwachen und im Notfall schnell eingreifen können.
- Löschmittel bereithalten: Löschmittel wie Wasser oder Feuerlöscher ist bereitzuhalten, um das Feuer schnell löschen zu können.
- Bei langanhaltender Trockenheit darf das Feuer nicht angezündet werden. Das bedeutet, dass bei Vorliegen des Wald- und Graslandfeuerindexes der Stufe 4 der Veranstalter das Brauchtumsfeuer nicht durchführen darf.
- Windverhältnisse berücksichtigen: Bei starkem Wind ist das Entzünden von Osterfeuern zu vermeiden, da Funkenflug und eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers drohen.
- Umschichtung des Holzhaufens, damit untergeschlüpfte Tiere vor dem Verbrennen geschützt werden.
Es dürfen nur möglichst trockene, unbehandelte Hölzer sowie Baum- und Strauchschnitte und sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.
Die Stadtverwaltung bittet alle Veranstalterinnen und Veranstalter, sich an die genannten Sicherheitsmaßnahmen zu halten und die aktuellen Wetterbedingungen bei der Durchführung der Feuer zu berücksichtigen. Im Fall wie in Punkt 4 dargestellt, darf das Feuer keinesfalls angezündet werden. Der aktuelle Waldbrand-Gefahrenindex (WBI) ist auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes zu finden.
Die Verantwortung und Haftung für das Osterfeuer tragen die jeweiligen Veranstalter. Die Ordnungsbehörde wird vor Karsamstag die Abbrennorte auf Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln kontrollieren. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat höchste Priorität. Gerät trotz allem das Feuer außer Kontrolle, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.




























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