MIT FAST 3 PROMILLE GEGEN AUTO GEKNALLT

Polizei: Absicherung einer Einsatzstelle (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Alkohol- oder Drogenkonsum spielten im Rahmen der Verkehrsunfallstatistik des letzten Jahres der Kreispolizeibehörde bei rund 7,7 Prozent aller Unfälle eine wesentliche Rolle. Zu 757 Unfällen wurden die Frauen und Männer der Polizei im letzten Jahr nach Sprockhövel gerufen. Jetzt waren sicherlich auch die Kräfte der Polizei über den intensiven Alkoholkonsum einer Verkehrsteilnehmerin erstaunt, der sich bei einer Unfallaufnahme ergab.

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Demnach befuhr am gestrigen Sonntag, 20. Juli 2025, eine 42 Jahre alte Sprockhövelerin gegen 16:00 Uhr die Hattinger Straße in Sprockhövel. Im Kreuzungsbereich Alte Haase fuhr sie gegen einen geparkten Pkw.

Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme erhärtete sich der Verdacht, dass die 42-Jährige möglicherweise alkoholisiert Auto gefahren sei. Ein dann durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 3 Promille. Aufgrund dessen wurde ihr die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an und stellten Führerschein sowie Fahrzeugschlüssel sicher. Glücklicherweise wurde bei diesem Unfall niemand verletzt. Es entstand lediglich ein Sachschaden an beiden beteiligten Autos.

Fahruntüchtigkeit

Ist der Verkehrsteilnehmende eines Kraftfahrzeugs mit mindestens 1,1 Promille unterwegs, gilt er als absolut fahruntüchtig. Es spielt keine Rolle, ob die Fahrerin oder der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht oder sich sogar noch als fahrtüchtig einschätzt. Es zählt nur der festgestellte Grad der Alkoholisierung anhand der Blutergebnisse. Wer mit mindestens 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar. Wer mindestens 1,6 Promille hat, muss zur MPU. Ab 1,6 Promille ist diese medizinisch-psychologische Untersuchung zwingend vorgeschrieben. (Quelle: ADAC)