Essen/Hattingen – Vor der VII. Großen Strafkammer des Landgerichtes in Essen hatten sich am heutigen Donnerstag (16. Oktober 2025) zwei Männer (31 und 32 Jahre alt) aus Wuppertal zu verantworten, die einem Hattinger Anfang Mai des letzten Jahres schwer zugesetzt haben sollen. Von dem von der Staatsanwaltschaft angeklagten Delikt einer schweren räuberischen Erpressung blieb am Ende der Hauptverhandlung „nur“ eine gemeinschaftlich begangene Nötigung.
Der 57-jährige Hattinger hatte bei ebay-Kleinanzeigen um Hilfe für Anstricharbeiten in seinem Keller inseriert. Nach einigen Chatverläufen wurde er sich dann mit dem 32-Jährigen aus Wuppertal einig. Für 1.000 Euro wollte und sollte der 32-Jährige die Arbeiten ausführen, Decke, Wände und Boden im Keller des Hauses des Hattingers streichen.
„Ich bin aufgrund der ebay-Bewertungen und Angaben davon ausgegangen, dass es sich bei meinem Auftragnehmer um einen Kleinunternehmer handelt“, sagte der Hattinger aus. Im Ergebnis stellte sich das dann allerdings nicht so heraus und laut der Vorsitzenden Richterin muss der Hattinger sogar noch mit einem Ordnungsgeld-Verfahren wegen Förderung der Schwarzarbeit rechnen – der Hattinger wusste davon noch gar nichts.
Der 32-Jährige arbeitssuchende Angeklagte, so dessen Einlassung vor den Richtern der Großen Strafkammer, wollte durch den angenommenen Auftrag seine „schwierige finanzielle Situation“ verbessern. Ein Freund, der 31-Jährige weitere Angeklagte aus Wuppertal, ebenfalls in persönlichen Schwierigkeiten, sollte ihm dabei helfen.
Am ersten Tag der ausgeführten Malerarbeiten Anfang Mai 2024 zahlte der Hattinger 300 Euro Anzahlung für die beschafften Farben und Arbeitsmaterialien an den 32-Jährigen. Nach Beendigung der Arbeiten will der Hattinger einen Tag später Mängel und unsauberes Arbeiten festgestellt und den 32-Jährigen Angeklagten darüber informiert haben. Dieser machte sich mit dem Mitangeklagten direkt auf den Weg nach Hattingen, forderte unmittelbar und sofort die Übergabe des gesamten restlichen Barbetrages von 700 Euro und bestritt etwaige Mängel, da er vorher auf gewisse Feuchtigkeitsstellen im Keller hingewiesen haben will.
Gespräch eskalierte im Keller
Dann soll das Gespräch im Keller des Hauses des Hattingers eskaliert sein. Mit einer Schaufel soll dem Hattinger gedroht worden sein, den fertig gestrichenen Boden wieder zu beschädigen. Es kam zu einer Rangelei, bei der der Hattinger wüst beschimpft wurde und sich mittels der Schaufel und durch einen Zimmermannswinkel von den beiden Angeklagten bedroht fühlte.
Die von der Polizei dazu protokollierten Aussagen des Hattingers, seine diesbezüglichen Aussagen heute vor der Großen Strafkammer und die Aussagen der Angeklagten hierzu klafften dabei ziemlich auseinander.
Die beiden Strafverteidiger der Angeklagten zeigten nach ihrer heutigen umfangreichen Befragung des Hattingers zum Tatgeschehen im Vergleich zu dessen früheren Aussagen bei der Polizei mannigfaltige Widersprüche auf.
Von schwerer räuberischer Erpressung blieb noch Nötigung über
Nach Zwischenberatung der Richter der Großen Strafkammer stimmten die Strafverteidiger der vorläufigen Würdigung der Richter zu. Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme blieb von der von der Staatsanwaltschaft angeklagten schweren räuberischen Erpressung nur noch eine Nötigung des 32-jährigen Angeklagten und einer geminderten Mittäterschaft des 31- jährigen Mitangeklagten zum Nachteil des Hattingers übrig.
Auch das von der Staatsanwaltschaft angeklagte Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen einen der Angeklagten entfiel, da wohl der falsche Tag angeklagt wurde, an dem einer der Angeklagten ohne Fahrerlaubnis vom Wohnort des Hattingers weggefahren war.
Mit Zustimmung aller Gerichtsparteien und mit Zustimmung der Angeklagten verkündete dann die Vorsitzende Richterin der VII Großen Strafkammer, Dr. Maiberg, das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. Der 32-jährige Hauptangeklagte muss innerhalb von 6 Monaten insgesamt 900 Euro, der 31-jährige Mitangeklagte 450 Euro an die Gerichtskasse überweisen. Für eine Große Strafkammer des Landgerichtes ein nicht alltägliches Urteil.
Kommentar hinterlassen zu "Landgericht: Stress und körperliche Attacke bei einer beauftragten Keller-Renovierung"