Knapp 50 Millionen für Glasfaser im Kreis

Glasfaser (Symbolfoto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- „Hellgraue Flecken“ so werden Gebiete bezeichnet, in denen ein Internetanschluss grundsätzlich vorhanden ist, die verfügbare Bandbreite oder Verbindungsstabilität jedoch nicht ausreicht, um heute gängige digitale Anwendungen wie Videokonferenzen und Streaming-Angebote zuverlässig nutzen zu können. Im Ennepe-Ruhr-Kreis gelten aktuell insgesamt 4.786 Adressen als hellgraue Flecken. Die dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger können absehbar aber auf Glasfaseranschlüsse und damit sehr schnelle Datenleitungen zurückgreifen.

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Hintergrund: Unter Federführung der Kreisverwaltung waren Mittel aus dem Förderprogramm „Hellgraue Flecken“ von Bund und Land Nordrhein-Westfalen beantragt worden. Verwendet werden können diese Gelder für Gebiete, in denen ein wirtschaftlicher Ausbau durch private Anbieter nicht realisierbar ist und wo daher eine Unterversorgung mit schnellen Internetverbindungen besteht. Jetzt konnte Landrat Jan-Christoph Schaberick (SPD) im Schwelmer Kreishaus gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern einen Förderbescheid in Höhe von 24,11 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen von Regierungspräsident Heinrich Böckelühr entgegennehmen. Zusammen mit der Bewilligung des Bundes beträgt die Gesamtfördersumme 49,99 Millionen Euro.

Interessenten müssen sich melden um kostenfreien Anschluss zu bekommen

„Diese Bescheide aus Berlin und Düsseldorf sind für uns, sind für die Menschen zwischen Breckerfeld und Hattingen, Herdecke und Schwelm wirklich erfreulich. Absehbar ist mit ihnen schließlich ein spürbarer Gewinn an Lebens-, Arbeits- und Freizeitqualität verbunden. Die Verhältnisse innerhalb des Kreises werden noch gleichwertiger werden, digitale Teilhabe wird noch flächendeckender“, hob Landrat Jan-Christoph Schaberick die Bedeutung der Förderung hervor. Zugleich freute er sich darüber, dass es dem Kreis und den Städten gemeinsam gelungen sei, das Antragsverfahren auf den Weg und erfolgreich zum Abschluss zu bringen. „Unsere Kooperationsvereinbarung zum Ausbau des schnellen Internets ist eine Erfolgsgeschichte. Ein wirklich gelungenes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit.“

Im Einzelnen erhalten die Städte folgende Summen: Breckerfeld 4 Millionen Euro, Ennepetal 6,7, Gevelsberg 2,5, Hattingen 10,7, Herdecke 4,3, Schwelm 4,6, Sprockhövel 1,7, Wetter/Ruhr 4,6 und Witten 10,2. Weil sie keine Haushaltssicherungskommunen sind, leisten Breckerfeld, Gevelsberg und Sprockhövel Eigenanteile. Diese belaufen sich auf 436.000, 277.000 sowie 172.000 Euro.

Infoschreiben werden ab März verschickt

„Wenn es um eine zukunftssichere digitale Infrastruktur geht, sind Glasfaserleitungen längst der Maßstab. Sie liefern die notwendige Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit, digitale Bildungs- und Verwaltungsangebote sowie moderne Arbeitsformen. Für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Ennepe-Ruhr-Kreis sind Gigabitraten auf Basis von Glasfaserleitungen längst möglich – nun werden es noch mehr werden“, freut sich Regierungspräsident Heinrich Böckelühr. Praktisch umgesetzt wird der Bau der Glasfaserleitungen von der Muenet GmbH – sie konnte eine europaweite Ausschreibung für sich entscheiden. Ihr Auftrag lautet: Verlegen der Leitungen an die betroffenen 4.786 Adressen. Dies erfolgt für die Haushalte kostenfrei. Die mit Fördermitteln errichtete Glasfaser-Infrastruktur muss grundsätzlich allen Telekommunikationsanbietern zur Verfügung stehen (Open Access). Damit haben Bürgerinnen und Bürger eine Wahl zwischen den Unternehmen, die ihnen an ihrem Anschluss Internetprodukte anbieten.

Den Versand erster Informationsschreiben plant die Muenet GmbH für die Woche ab Montag, 2. März 2026. Alle Angeschriebenen haben ab dann die Möglichkeit, ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss anzumelden. Wichtig zu wissen: Dank der Förderung ist der Ausbau garantiert, es muss keine bestimmte Anzahl von Haushalten teilnehmen. Und: Haushalte, die sich für einen Anschluss entscheiden, sind nicht gezwungen, anschließend direkt einen Vertrag mit einem Internetanbieter abzuschließen. Ebenso gilt aber auch: Wer die Frist für die Rückmeldung verstreichen lässt und sich erst später für eine Glasfaserleitung für seine Adresse entscheidet, wird dies selbst organisieren und bezahlen müssen.

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