Sex am Kofferraum war keine Vergewaltigung

Amtsgericht Hattingen: Sitzordnung im großen Sitzungssaal. (Foto: Höffken)

Hattingen – Die Richter des Schöffengerichtes hatten heute in einer mehrstündigen öffentlichen Verhandlung über den Anklagevorwurf einer vollzogenen Vergewaltigung in Hattingen zu urteilen. Und der Fall war ziemlich verzwickt.

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Anfang Januar 2024 hatte eine damals in Hattingen wohnhafte 23-Jährige über eine Chat-Verbindung einen ihr fremden 43-Jährigen aus einer benachbarten Stadt kennengelernt und sich noch am gleichen Tage mit ihm in Hattingen verabredet.

Erster Sex war beidseitig einvernehmlich

Die Hattingerin stieg dann in das Auto des angereisten 43-Jährigen, man versorgte sich in einem Geschäft noch mit Getränken und fuhr dann „durch die Gegend“. Die 23-Jährige hatte ihrem privaten Mitbewohner allerdings aufgetragen, die Polizei zu informieren, wenn er von ihr nach einigen Stunden nichts mehr hören würde.

„Wir waren uns sympathisch, der Altersunterschied von 20 Jahren spielte keine Rolle, wir konnten gut miteinander reden und nach kurzer Zeit parkten wir und es kam außerhalb meines Pkw zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr“, so schilderte der auswärtige 43-Jährige die Situation.

Beim weiteren „durch die Gegend fahren“ fuhr sich der Pkw der beiden in Holthausen dann im Morast fest und man kam weder vor und zurück. Da der mitgeteilte Preis eines Abschleppunternehmens dem 43-Jährigen zu hoch erschien, bat dieser telefonisch einen Arbeitskollegen, ihm zu helfen. Dieser war jedoch arbeitsmäßig verhindert und beauftragte wiederum einen weiteren gemeinsamen 35-jährigen Kollegen, der dann bei der Pannenstelle in Holthausen eintraf, um zu helfen.

Nach einer Stunde vergeblicher Bemühungen, den Wagen freizubekommen, wollte die 23-jährige Hattingerin kurz nach Mitternacht einfach nur noch nach Hause.

Der 43-jährige Fahrer des festgefahrenen Pkw bat seinen zum Tatzeitpunkt 35-jährigen Arbeitskollegen, die junge Hattingerin nach Hause zu fahren. Das geschah und nach kurzer Wegstrecke berührte der 35-Jährige die Hattingerin im Brustbereich und bot ihr an, auch mit ihm Sex zu haben, was dieser aus den Äußerungen der Frau verstanden haben will.

Diesen Sex habe ich aus Angst über mich ergehen lassen

„Das wollte ich nicht, sagte die 23-Jährige mit kaum hörbarer Stimme im Gerichtssaal, stieg dann aber am Tage des Vorfalls bei einem Halt mit dem 35-Jährigen aus dessen Pkw aus und es kam im Bereich des Kofferraumes dann auch zum Geschlechtsverkehr. „Ich hatte Angst, weil der Mann ja fremd war und weil ich schon früher einmal keine guten Erfahrungen gemacht hatte und dann habe ich auch nichts mehr dagegen unternommen“, so die junge Frau.

Da der private Mitbewohner der 23-Jährigen eine Rückmeldung der jungen Frau vermisste, benachrichtigte dieser die Polizei. Diese fuhr dann zu der zuletzt bekannten Ortung, bekam dann aber die Nachricht, dass die junge Frau wieder zuhause angekommen sei. Die Polizei befragte diese dann in ihrer Wohnung. Sie schilderte dann die zweite Sex-Handlung als erlebte Vergewaltigung und erstattete Anzeige.

Bei der späteren Vernehmung durch die Kripo schilderte die Frau ihre Erlebnisse, berichtete aber auch, dass es keine Gewalt des angeklagten 35-Jährigen ihr gegenüber gegeben habe. „Ein nachhaltiger entgegenstehender Wille der 23-Jährigen gegen die Sex-Handlungen war nicht erkennbar“, so bewerteten am Ende der Beweisaufnahme sowohl Staatsanwalt als auch die beiden Strafverteidiger des Angeklagten den Sachverhalt und plädierten auf Freispruch für den angeklagten 35-Jährigen.

Rechtsanwältin Althäuser, die als Nebenklagevertreterin die junge Frau vertrat, betonte, dass die junge Frau ein „Nein“ gesagt habe, zwar leise, aber es sei ein Nein gewesen und der Angeklagte habe die Situation zu seinem Vorteil ausgenutzt.

Freispruch für den Angeklagten

Das Schöffengericht folgte dann bei der Urteilsverkündung den Plädoyers des Staatsanwaltes und der Strafverteidiger und sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei. „Was wir heute gehört haben, reicht nicht aus, den Angeklagten zu verurteilen. Die Frage, ob für den Angeklagten der entgegenstehende Wille der jungen Frau nach allen vorgenommenen Detailhandlungen erkennbar war, war für uns mitbestimmend für den Freispruch“, so der Vorsitzende Richter Kimmeskamp.

Dieser Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, da die Nebenklagevertreterin noch Rechtsmittel einlegen könnte.

 

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