Stadtbetriebe bereiten sich auf Schnee und Eis vor

Winterdienst (Foto: Stadt Hattingen)

Hattingen – Sinkende Temperaturen und erste Nächte um den Gefrierpunkt zeigen: Der Winter steht vor der Tür. Die Stadtbetriebe Hattingen haben deshalb ihre Vorbereitungen für die kommende Saison abgeschlossen und den gesamten Fuhrpark fit gemacht. Alle Räum- und Streufahrzeuge wurden gründlich durchgecheckt – von den Reifen über Bremsen und Batterien bis hin zu Hydraulik, Beleuchtung und Betriebsflüssigkeiten. Zusätzlich wurden die Schneepflüge montiert, Streuaufsätze getestet und Ersatzteile sowie Werkzeuge griffbereit eingelagert. Auch das Streugutlager ist aufgefüllt: Rund 1.200 Tonnen Salz stehen im städtischen Salzlager „Am Walzwerk“ für den Einsatz bereit.

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Sobald Schnee und Glätte auftreten, sind im gesamten Stadtgebiet vier Großfahrzeuge, vier Kleinfahrzeuge und rund 30 Handstreukolonnen unterwegs, um Straßen und Gehwege möglichst schnell und sicher passierbar zu halten. 

Gut gerüstet in die Wintersaison

Wie jedes Jahr konzentriert sich der kommunale Winterdienst auf verkehrswichtige und besonders gefährliche Straßenabschnitte. Da die Stadt nicht verpflichtet ist, alle Straßen zu räumen, erfolgt der Einsatz nach einem abgestuften System. Landes- und Kreisstraßen wie die Bredenscheider Straße oder die August-Bebel-Straße werden innerhalb der Ortsdurchfahrten von der Stadt betreut, während für die übrigen Strecken Straßen.NRW zuständig ist.

Wichtig bleibt die Mithilfe der Hattingerinnen und Hattinger. Welche Aufgaben die Bürger übernehmen müssen, ist in der Straßenreinigungssatzung sowie im Flyer „Hattingen hat den Winter im Griff“ geregelt, der auf der Internetseite abrufbar ist. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer – oder beauftragte Mieter – müssen die angrenzenden Gehwege räumen und streuen. Etwa 1,50 Meter Breite sollten frei sein, damit zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Bei Glätte sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden; Salz ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmesituationen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen erlaubt.

Darüber hinaus bitten die Stadtbetriebe darum, Fahrzeuge so zu parken, dass Räum- und Streufahrzeuge ungehindert durchfahren können. Autos sollten insbesondere neben Gehwegen so abgestellt werden, dass weder Front noch Heck über die Gehwegkante ragen. Nur so kann die Gehsteigräumung zuverlässig durchgeführt werden und Fußgängerinnen wie Fußgängern ein sicherer Weg gewährleistet bleiben.

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