Landgericht urteilt über Raubüberfall auf Hattinger Tankstelle

Die Tramin-Tankstelle an der Kohlenstraße (Foto: RuhrkanalNEWS/CJB)

Essen/ Hattingen – Die Richterinnen und Richter der XVI. Großen Strafkammer beim Landgericht in Essen beginnen am Freitag nächster Woche, 31. Oktober 2025, mit der Wahrheits- und Urteilsfindung gegen eine 42-jährige Essenerin, die tatverdächtig gilt, unter anderem auch eine Tankstelle in Hattingen-Niederbonsfeld überfallen zu haben.

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Zur Erinnerung: Am 13. Mai 2025 ereignete sich ein Raubüberfall auf eine Tankstelle im Ortsteil Niederbonsfeld. Dabei wurde Geld erbeutet, verletzt wurde zum Glück niemand, außer einem gehörigen Schock beim überfallenen Tankstellen-Mitarbeiter.

Nach aktuellem Informationsstand der Staatsanwaltschaft soll an diesem Tag gegen 18:45 Uhr die Tatverdächtige die Tankstelle betreten haben. Unter Vorhalt eines Messers forderte sie schließlich die Herausgabe des Bargeldbestandes. Ob die Tatverdächtige zuvor Betäubungsmittel konsumierte, wird die Gerichtsverhandlung ergeben.

Der 33-jährige Mitarbeiter der Tankstelle, für den es laut Recherche von RuhrkanalNEWS sein erster Überfall war, kam der Forderung der Räuberin nach und händigte der Täterin laut Staatsanwaltschaft eine Summe knapp über tausend Euro aus. Die Täterin flüchtete dann mit einem Mercedes-Pkw älterer Bauart.

Schneller Fahndungserfolg der Polizei

Nachdem die Polizei am Abend der Tat alarmiert worden war, wurden unverzüglich umfangreiche Fahndungsmaßnahmen veranlasst, in die auch Polizeibehörden benachbarter Städte eingebunden wurden. „Die Polizei war nach der Alarmierung in kürzester Zeit bei uns“, sagte der Überfallene damals zu ruhrkanalNEWS.

Die Fahndungsmaßnahmen führten dann später noch zum Erfolg, in Essen konnte die 42-jährige Frau festgenommen und das Messer und die Beute sichergestellt werden. Die Frau wurde dann dem Haftrichter beim Amtsgericht vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Aus der Untersuchungshaft wurde die Tatverdächtige später entlassen.

RuhrkanalNEWS liegen Informationen vor, dass die Tatverdächtige bereits Wochen vor der Tat in der Tankstelle aufgefallen sein soll, da sie zu dem damaligen Zeitpunkt ihre Tankrechnung nicht begleichen konnte. Als Sicherheit ließ sie damals einen Schlüsselbund als Pfand zurück, wollte dann eben nur noch Geld holen. Da sie ihr Versprechen nicht einhielt und die Tankrechnung nicht bezahlte, wurde auch in diesem Fall Strafanzeige gestellt.

Und die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten weitere Straftaten vor. Ende März dieses Jahres soll die Angeklagte eine Mitarbeiterin einer Bank in Bottrop veranlasst haben, von dem Konto der Tochter der Angeklagten 350,00 € auf das Konto der Angeklagten zu überweisen. Dazu soll die Angeklagte der Mitarbeiterin der Bank einen entsprechenden Überweisungsträger vorgelegt haben, den sie mit dem Namen ihrer Tochter gezeichnet haben soll.

Mutter soll Tochter mit dem Messer bedroht haben

Anfang Mai 2025, gut eine Woche vor dem Überfall auf die Hattinger Tankstelle, soll die 42-Jährige Tatverdächtige ihre Tochter unter einem Vorwand zur Filiale einer Bank in Bottrop gelockt haben. Dort forderte laut Staatsanwaltschaft die Angeklagte ihre Tochter auf, insgesamt 2.000,00 € von ihrem Bankkonto abzuheben und ihr das Geld im Anschluss auszuhändigen. Nachdem ihre Tochter diese Forderung mehrfach abgelehnt hatte, soll die Angeklagte ihrer Tochter den Griff eines Messers in ihrer Bauchtasche gezeigt und damit gedroht haben, die Reifen des Autos ihrer Tochter zu zerstechen, wenn diese der Forderung der Angeklagten nicht nachkomme. Die Tochter der Angeklagten hob in der Folge insgesamt 2.000,00 € von ihrem Bankkonto ab und übergab das Geld der Angeklagten.

Bis zur Urteilsfindung über die Tatvorwürfe einer besonders schweren räuberischen Erpressung, Urkundenfälschung und Betrug und bis zur Verkündung des Strafmaßes „Im Namen des Volkes“ hat die Große Strafkammer vier Hauptverhandlungstermine anberaumt. Mit der Urteilsverkündung wird Anfang Dezember 2025 gerechnet.

Statistik: Im Bereich der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises wurden der Polizei im letzten Jahr 2024 82 Taten der Gewaltkriminalität angezeigt, die unter den Begriff Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer fallen. Die Aufklärungsquote dabei lag bei 63,4 Prozent.

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