OSTERFEUER NUR MIT GENEHMIGUNG

Osterfeuer (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Langsam aber sicher kündigt sich der Frühling mit den ersten Blüten an, was bedeutet, dass auch Ostern bald vor der Tür steht. Wer 2025 ein Brauchtumsfeuer zum Osterfest in Hattingen ausrichten möchte, sollte die Voraussetzungen und die Anmeldefrist beachten. Auch in diesem Jahr gilt: Alle Brauchtumsfeuer müssen vorab bei der Stadt angemeldet und genehmigt werden. Die Frist endet am Freitag, 21. März 2025.

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Bei den Osterfeuern muss es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handeln, die von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für alle Menschen zugänglich sind. Außerdem dürfen die Osterfeuer nur an Karsamstag und Ostersonntag zwischen 18 und 24 Uhr abgebrannt werden.

Anmeldung bis Mitte März

Die Anmeldung muss bis einschließlich Freitag, 21. März schriftlich unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums-/Osterfeuers“ bei der Stadt eingegangen sein. Das Formular liegt im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 48, sowie im Rathaus aus und steht auf der Homepage der Stadt als PDF zur Verfügung. Der Anzeige sollte möglichst ein Lageplan beigefügt sein, in dem der Abbrennplatz farblich eingezeichnet ist. Vereine müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Vereinsregister beifügen.