Wasserschutzzone wurde aufgehoben – Generelle Dichtheitsprüfungen entfallen
Hattingen- Die Wasserschutzzone Sundern-Stiepel in Hattingen ist zum 30. Juli 2016 aufgehoben worden. Diese Aufhebung ist erfolgt, da die Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Stiepel Blankenstein zum Jahreswechsel aufgegeben wurde. Damit Gebiete, die zuvor aus diesem Werk beliefert wurden im Anschluss von Gelsenwasser versorgt werden können, musste allerdings noch eine Transportleitung gebaut werden. Diese Leitung ist nun in Betrieb und deshalb konnte die Schutzzone aufgehoben werden.
Teile von Welper, Holthausen und Blankenstein und somit etwa 1000 bebaute Hattinger Grundstücke lagen in diesem Wasserschutzgebiet. Für diese Gebäude galten bisher besondere gesetzliche Pflichten bezüglich der Prüfung der Abwasserleitungen auf Dichtheit. Für die privaten Hauseigentümer dieser Gebäude bedeutet die Aufhebung des Wasserschutzgebietes, dass Dichtheitsprüfungen nicht mehr generell durchgeführt werden müssen. Für die Kanalprüfung gab es zuvor eine Frist. Bis Ende 2015 sollten Kanäle von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, überprüft werden; bis Ende 2020 dann die später gebauten. Da bereits in 2015 bekannt geworden war, dass die Wasserschutzzone aufgehoben wird, hatte die Stadt Hattingen allerdings keine Prüfungsaufforderungen mehr verschickt.
„Prüfungsbestätigungen fordern wir im gesamten Hattinger Stadtgebiet nur noch bei Einzelmaßnahmen an, wie wenn beispielsweise Bauarbeiten in der Straße geplant sind“, erklärt Melanie Jagusch-Klich, Abteilungsleiterin Stadtbetriebe und Tiefbau bei der Stadt Hattingen. „Bei Neubauten, Umbauten von Gebäuden und bei Gewerbebetrieben, die Abwasser mit besonderen Inhaltsstoffen wegspülen, muss auch weiterhin die Dichtheit des Kanals nachgewiesen werden.“