VER.DI LEGT BESCHWERDE GEGEN GERICHTSBESCHLUSS EIN

Gute Geschäfte auch am Sonntag (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Die Frage, ob am Sonntag, 1.10., in der Hattinger Innenstadt Läden und Geschäfte geöffnet haben, ist noch nicht letztinstanzlich entschieden! Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte zwar die Klage der Gewerkschaft ver.di gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 1. Oktober abgelehnt. Die Stadtverwaltung reagierte zunächst erleichtert, bis am Mittwochmittag die Beschwerde von Ver.di gegen den Beschluss eintraf. Jetzt liegt die Entscheidung beim Oberwaltungsgericht in Münster.

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logo_verdi_quadratBeschwerde gegen positiven Gerichtsbeschluss zum verkaufsoffenen Sonntag am 1. Oktober !

Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hatte den Ratsbeschluss vom Juli zum verkaufsoffenen Sonntag am 1.10. gebilligt. Dieser verkaufsoffene Sonntag findet anlässlich des Hattinger Herbst- und Panhasfestes in der Innenstadt statt. Seine Durchführung wurde im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen zu Ladenöffnung und dem Schutz von Sonn- und Feiertagen gesehen.

Nun ist wieder offen, ob die Händler möglicherweise vergebens Waren eingekauft und Personaleinsatz geplant haben. Der Krimi um den verkaufsoffenen Sonntag geht weiter…