UNTERNEHMEN KÖNNEN ZUSCHÜSSE BEANTRAGEN

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Hagen informiert, dass kleine und mittlere Unternehmen über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zu Beratungsleistungen beantragen können. Das Programm richtet sich an Jung- und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

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„Gefördert werden bei Jung- und Bestandsunternehmen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich auch spezielle Beratungen beispielsweise zu den Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, können hingegen eine Förderung zur Unternehmenssicherungsberatung erhalten, um die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen“, erklärt SIHK-Expertin Bettina Michutta. Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, können maximal 2.000 Euro, Bestandsunternehmen maximal 1.500 Euro erhalten. Der Fördersatz beträgt jeweils 50 Prozent. Bei Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt der Fördersatz 90 Prozent bei einer Höchstförderung von 2.700 Euro. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Die SIHK zu Hagen bietet als Regionalpartner ihren Mitgliedsunternehmen diesen Service an. Weitere Informationen zu diesem Thema erteilt: Bettina Michutta, per Mail oder telefonisch unter 02331 390-284.