TIER-NOTRUF VS RUHRKANALNEWS

Land- und Amtsgericht Köln (Foto: Strohdiek)

Hattingen/Köln- RuhrkanalNEWS hat im Mai 2019 über die Tätigkeit von Tier-Notruf e.V. und vor allem dem Unternehmen Tier-Notruf in mehreren Artikeln und einem Kommentar kritisch berichtet. Thema war dabei u.a. die unklaren Trennungen auf der Internetseite des Vereins zwischen dem Verein Tier-Notruf e.V. als Inhaber der Domain und dem namensgleichen Unternehmen. Der erste Vorsitzende des Vereins ist gleichzeitig der Inhaber des Unternehmens.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
Land- und Amtsgericht Köln (Foto: Strohdiek)

Außerdem ging es um die damalige Nutzung des Begriffes „Rettungsdienst“ für die Aktivitäten von Verein und Unternehmen. Dieses war nach Ansicht der von uns damals befragten Juristen nicht mit dem Landesrettungsdienst NRW und der daraus abgeleiteten juristischen Kommentare zu vereinbaren. Das für den Rettungsdienst zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hatte dem Verein Tier-Notruf e.V. auf seine Anfrage hingegen die Auskunft erteilt, dass die Verwendung des Begriffs „Rettungsdienst“ nicht eindeutig gesetzlich geregelt sei.

Aufgrund unserer damaligen Berichterstattung hat der Verein Tier-Notruf e.V. die RuhrkanalNEWS vor dem Landgericht Köln verklagt. Tier-Notruf e.V. meinte, dass die in der Berichterstattung geschilderten Tatsachen teilweise falsch seien. In dem Gütetermin beim LG Köln vom 28.01.2020 hat die Pressekammer auf der einen Seite bestätigt, dass die von RuhrkanalNEWS recherchierten Aktivitäten von TierNotruf e.V. / dem Unternehmen Tier-Notruf durchaus eine kritische Berichterstattung rechtfertigen. Auf der anderen Seite hat die Pressekammer deutlich gemacht, dass auch eine kritische Berichterstattung keine falschen Tatsachenbehauptungen enthalten dürfe. Das Gericht stellte lediglich den Wortlaut und Inhalt einzelner Formulierungen aus den Berichten in Frage. Beispielsweise schrieb RuhrkanalNEWS seinerzeit, dass das Wortes „Rettungsdienst“ ausschließlich für Menschenrettung zugelassen ist, dies sei im Landesrettungsgesetz eindeutig geregelt. Doch die Beschränkung des Wortes alleine für Menschenrettung ist aus dem Landesrettungsgesetz abgeleitet und dort nicht explizit erwähnt. Ansonsten wurde inhaltlich nicht widersprochen, da diese Frage nicht Gegenstand des zu verhandelnden Rechtsstreits war.

Nach vorläufiger Ansicht der Pressekammer hätte RuhrkanalNEWS einzelne Textpassagen aus den damaligen Artikeln ändern oder entfernen müssen. Zur Meidung weiterer rechtlicher Auseinandersetzungen wegen einzelner Formulierungen haben wir uns schließlich auf Vorschlag der Pressekammer und ohne Anerkenntnis einer Schuld freiwillig dazu bereit erklärt, die betroffenen Artikel bis zum 5.2.2020 von unseren Internetseiten zu nehmen, nicht erneut einzustellen und weiter zu verbreiten. Im Gegenzug hat Tier-Notruf e.V. die Klage fallengelassen und auf Kosten- und Schadensersatzansprüche verzichtet.

Die Einigung lässt das grundrechtlich geschützte Presserecht von RuhrkanalNEWS unberührt, auch weiterhin die Aktivitäten von Tier-Notruf kritisch zu beobachten und ggf. hierüber zu berichten.