Hattingen- Die Stadt Hattingen und die EAA (Erste Abwicklungsanstalt), die Risikoportfolien von der ehemaligen WestLB übernommen hat, haben einen Vergleich geschlossen und damit das derzeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Verfahren erledigt. Die Stadtverordnetenversammlung hat diesem Vergleich in ihrer Sitzung am 06.10.2016 zugestimmt.
Hintergrund der erfolgreichen Vergleichsgespräche war, wie Kämmerer Frank Mielke und der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Jens Mäkel (Kanzlei Donner & Partner, Wuppertal) bereits in der Sitzung des letzten Haupt- und Finanzausschusses darlegten, das Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen Stadt Ennepetal ./. EAA. In diesem Urteil wurden u.a. auch Rechtsfragen der Verjährung angesprochen. Diese „neuen Risiken“ wurden in dem Vergleich neben anderen offenen Rechtsfragen mitberücksichtigt. Von beiden Seiten wurden hierbei Zugeständnisse gemacht.
Zu den Einzelheiten können keine detaillierten Angaben gemacht werden, da eine Verschwiegenheitsverpflichtung Gegenstand der Vereinbarung ist. Dies ist bei Vergleichen mit Banken üblich und Voraussetzung eines Vergleichsschlusses. Festgehalten werden kann aber, dass von der Stadt Hattingen noch ein Betrag von ca. 11 Mio. EUR an die EAA zu zahlen ist, um aus sämtlichen bestehenden Swapgeschäften auszusteigen und einen Schlussstrich unter das Kapitel Derivate zu ziehen. Aufgrund der -von der Stadt als konstruktiv bewerteten- Vergleichsgespräche zwischen EAA und der Stadt Hattingen wurde vereinbart, dass die Rückzahlung nicht sofort erfolgen muss. Die Auflösung der Derivate soll hingegen unmittelbar erfolgen.
Mit diesem Vergleich werde ein möglicher, mehr als doppelt so hoher Schaden von der Stadt abgewendet und ein lang andauerndes, kostenträchtiges Verfahren vermieden, so die Stadtverwaltung.