STRASSENREINIGUNG UND WINTERDIENST

Aus den Straßenreinigungssatzungen der Städte sind die Vorgaben des Winterdienstes zu ersehen. (Archiv-Foto: Höffken)

Hattingen/Sprockhövel – Besonders in der jetzigen Jahreszeit kommt es immer mal wieder zu Verunreinigungen der Gehwege durch Bewuchs und Laub. Nach den Straßenreinigungssatzungen der Städte Hattingen und Sprockhövel besteht hierfür auch eine Reinigungspflicht der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Insbesondere Laub muss hierbei umgehend beseitigt werden, wenn es beispielsweise wegen Nässe zur Rutschgefahr führen kann.

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Auch wenn der erste Schnee noch nicht gefallen ist, geben die Städte Hattingen und Sprockhövel wie jedes Jahr wieder einige Informationen zum Winterdienst, da ohne die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger ein ordnungsgemäßer Winterdienst nicht durchführbar ist.

Auf den Seiten der Stadt Sprockhövel und der Stadt Hattingen haben die Stadtverwaltungen von Hattingen und Sprockhövel Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten beim Winterdienst zusammengefasst. Beantwortet werden Fragen wie: Für wen besteht die Räum- und Streupflicht? Welche Aufgaben und Arbeiten übernehmen die beiden Städte? Und: Was muss ich machen, wenn ich für die Winterwartung von Gehwegen zuständig bin?

Die Stadtverwaltungen raten Bürgerinnen und Bürger dazu, sich frühzeitig über Rechte und Pflichten beim Winterdienst zu informieren und gemeinsam mit den Städten für sichere Straßen und Wege zu sorgen.