STRAFRICHTER AHNDET KINDERPORNOGRAFIE

Der große Sitzungssaal im Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein in Hattingen lebender 24-Jähriger wurde heute (17. November 2021) wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, die für ihn als Ersttäter für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss er 1.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

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„Es tut mir leid und ich nehme jede Strafe an“, ließ der 24-Jährige in seinem letzten Wort vor dem Urteilsspruch über seine Dolmetscherin erklären. Seit vier Jahren ist der aus dem Irak stammende Angeklagte mit seiner Familie in Hattingen wohnhaft. Seine Integrationshelferin stellte ihm ein gutes Zeugnis aus, er sei zuverlässig und befände sich in einer Ausbildung in einem Hattinger Betrieb.

Mitte Juni 2020 kam es zu 5 Handlungen, bei denen der Angeklagte kinderpornografische Videos aus dem Internet runterlud und später an Freunde im Irak weiterleitete, angeblich mit seiner Entrüstung, was das für eklige Videos wären.

Die Staatsanwältin schilderte bei der Verlesung der Anklageschrift heute ausführlich die widerwärtigen Inhalte dieser Videos, die sexuelle Handlungen an Mädchen und Jungen beinhalteten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 26. Februar 2021 stellten die Kriminalbeamten weitere Screenshots von sexuellen Bildern sicher, die der Angeklagte beim Chatten mit angeblich erwachsenen Frauen im Irak von diesen angefertigt hatte.

Der 24-Jährige war geständig und blickte mehrmals beschämt zu den Zuhörern und Pressevertretern im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes.

Den Vorschlag von Strafverteidiger Henner Sentner, eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen, scheiterte sofort am heftigen Widerstand der Staatsanwältin. Da sich die Taten vor dem 1. Juli 2021 ereigneten, war rechtlich von einem Vergehenstatbestand auszugehen. Inzwischen hat der Gesetzgeber Kinderpornografie als Verbrechenstatbestand eingestuft, der eine höhere Strafe nach sich zieht.

Die Staatsanwältin plädierte am Ende der Beweisaufnahme für die angeklagten Taten auf Verhängung einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung und Zahlung einer Geldbuße von 1.000 Euro.

Rechtsanwalt Sentner bat das Gericht, bei der Strafzumessung für seinen geständigen Mandanten die Umstände, die für und gegen diesen sprechen würden, gegeneinander abzuwägen und zu dem Ergebnis zu kommen, eine Strafe unter sechs Monaten in Form einer Geldstrafe zu verhängen.

Strafrichter Johannes Kimmeskamp verurteilte dann den Angeklagten wegen Beschaffung, Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischem Material tat- und schuldangemessen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die er für den bisher nicht vorbestraften Angeklagten für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei führen und jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht anzeigen. Außerdem muss er 1.000 Euro in 10 monatlichen Raten an den Kinderschutzbund zahlen.

Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.