STADTSPITZE PRÄSENTIERT „LÖSUNG“ FÜR SPONSORENVERTRAG

Artikel 5 des Grundgesetzes regelt die Pressefreiheit (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- In der Stadtverordnetenversammlung am 11. Juli 2019 steht das Thema „Vermarktung des Namensrechtes für die Sportanlage In der Behrenbeck durch den Verein DJK Märkisch Hattingen 125 e.V“ auf der Tagesordnung. Die Sportanlage soll auf Vorschlag des Vereins zukünftig „Innova Sportpark Holthauser Straße“ heißen.

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„Ein Vertrag über das Sponsoring wird zwischen der Innova Objektverwaltung GmbH und dem Verein DJK Märkisch abgeschlossen. Die Stadt ist hierbei kein Vertragspartner. Zwischen der Stadt und dem Verein wird nur in Bezug auf die Namensrechte eine Vereinbarung unterzeichnet. Bei der Übertragung der Namensrechte ist die Stadt Hattingen kein Vertragspartner des Sponsors“, stellt die Erste Beigeordnete Christine Freynik fest. Diese Klarstellung ist nötig, weil es zu Irritation in der Öffentlichkeit hinsichtlich der Vertragsausgestaltung der Sponsoringpartner kam. Sponsor und Verein hatten nämlich vereinbart, einen lokalen Pressvertreter von Presseinformationen bezogen auf die Fußballabteilung auszuschließen. (Anmerkung der Redaktion: Dieser Pressevertreter war RuhrkanalNEWS, bezogen auf alle Mitarbeiter dieses Portals. Grund für diesen Ausschlussversuch sind wahrscheinlich kritische Berichte bzw. ein Kommentar über das Geschäftsgebaren des Lebensgefährten der Innova-Inhaberin.)

Durch die Moderation von Bürgermeister Dirk Glaser ist es gelungen eine Lösung zu finden. Beim Gespräch am Runden Tisch im Rathaus haben sich Verein und Sponsor darauf verständigt, dass die umstrittene Passage aus ihrem Vertrag gestrichen wird. Vielmehr sollen nun Presseerklärungen des Vereins, die die Fußballabteilung sowie das Sponsoringverhältnis betreffen, mit dem Sponsor abgestimmt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung stimmte bereits im Jahr 2012 in einen Grundsatzbeschluss der Vermarktung des Namensrechts an städtischen Sportanlagen durch die Sportvereine zu. Dabei wurde unter anderem festgelegt, dass eine Namensübertragung nicht zulässig ist für alkoholische Getränke, Tabakwaren und sonstige Suchtmittel, jugendgefährdende und sittenwidrige Artikel zudem dürfen keine Namen von noch lebenden natürlichen Personen verwendet werden. „Werden diese Kriterien erfüllt, sind die Vertragspartner, Verein und Sponsor, frei in der Ausgestaltung ihrer Kooperation“, so die Stadt in einer Pressemitteilung. Der letzte Satz ist eine Interpretation der Rechtsabteilung der Stadt, die nicht von allen Stadtverordneten und einem von RuhrkanalNEWS befragten Medienrechtler geteilt wird.