STADT UNTERSTÜTZT GASTRONOMIE BEI DER NUTZUNG VON AUSSENBEREICHEN

Außengastronomie (Symbolbild: RuhrkanalNEWS)

Der Brandschutz muss beim Aufstellen von Heizstrahlern beachtet werden

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Hattingen- Die Stadt Hattingen sagt der Gastronomie auch in der kalten Jahreszeit für die Nutzung der Außenbereiche ihre Unterstützung zu. Demnach sind auch gasbetriebene Heizstrahler erlaubt, wenn der Brandschutz eingehalten wird.

Die Gastronomiebetriebe sind von den Lockdown-Maßnahmen im Frühjahr und Herbst dieses Jahres besonders stark betroffen. Schon seit Beginn der Pandemie im Frühjahr dieses Jahres, unterstützt die Stadt Hattingen den Handel und die Gastronomie nach Möglichkeiten. So wurden unter anderem bereits die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 um 75 Prozent reduziert, das Parken in der Innenstadt wurde in der ersten Stunde kostenfrei und das digitale Schaufenster unter dem Motto „Hattingen hält zusammen“ (www.hattingen-marketing.de/corona/) wurde weiterentwickelt.

„Auch wenn im Moment nur Lieferservice und der Außer-Haus-Verkauf möglich sind, hoffen wir gemeinsam, dass mit einer Änderung der Situation und einer entsprechenden gesetzlichen Regelung bald wieder ein Gastronomiebetrieb möglich sein kann“, heißt es in dem Schreiben der Stadt Hattingen, dass an alle Gastronomiebetriebe verschickt wird.  „Für diesen Fall möchten wir die Gastronomie auch in den kommenden Monaten bei der Nutzung des Außenbereiches unterstützen und erlauben das Aufstellen von gasbetriebenen Heizstrahlern – selbstverständlich unter Berücksichtigung des Brandschutzes.“

Bei der Verwendung von gasbetriebenen Heizstrahlern müssen Gastronomiebetriebe folgende Voraussetzungen und Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes unbedingt einhalten, um zum Zeitpunkt einer Wiedereröffnung vorbereitet zu sein:

Technische Voraussetzungen:

  • Einsatz von Geräten mit CE Kennzeichnung
  • Vorhandensein einer Druckregulierung mit Überdrucksicherung, eines Gas-Kipp-Ventils (Sicherheitssperrventil) und einer Schlauchbruchsicherung
  • Die Gasschläuche selbst dürfen nicht länger als 40 cm sein.

Betriebliche Maßnahmen:

  • Prüfung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 auf Grundlage der UVV „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34)“ alle zwei Jahre und Dokumentation im Prüfbuch
  • Nach Flaschenwechsel zwingend das Schlauchsystem mit Lecksuchspray absuchen
  • Einen Feuerlöscher (PG6) für die Brandklassen A, B und C vorhalten.

Aufstellort:

  • Ebenerdig und mit ausreichend Frischluftzufuhr (kein Betrieb in Zelten etc.), nicht unmittelbar vor Kellerfenstern und in Rettungswegen
  • Mindestabstand nach Bedienungsanleitung zu brennbaren Materialien einhalten
  • Mindestabstand zum Gebäude von 5 Metern und keine brennbaren Materialien zwischen dem Heizstrahler und dem Gebäude
  • Nur ein Heizstrahler pro 30 qm Außenfläche

Lagerung der Gasflaschen:

  • Lagerung in Räumen oder Schränken die gut belüftet werden
  • Zutritt nur für Berechtigte
  • Max. Lagermenge 2 x 14 kg analog Betriebssicherheitsverordnung (BSVO)

Gastronomiebetriebe müssen außerdem beachten, dass in geschlossenen Räumen wie Zelten und Pavillons mit Seitenwänden das Nichtraucherschutzgesetz gilt.

1 Kommentar zu "STADT UNTERSTÜTZT GASTRONOMIE BEI DER NUTZUNG VON AUSSENBEREICHEN"

  1. Carsten Brönstrup | 17. November 2020 um 1:07 |

    „Mindestabstand zum Gebäude von 5 Metern und keine brennbaren Materialien zwischen dem Heizstrahler und dem Gebäude“ Damit sollte sich das Thema ja für die allermeisten erledigt haben. Denn welcher Altstadt-Gastrobetrieb hat schon eine nicht brennbare Außenbestuhlung oder 5 Meter Abstand zwischen seiner Außenfläche und dem nächstgelegenen Gebäude? Die meisten haben doch zumindest teilweise Holz- oder Kunststoffmöbel und eh schon zu wenig Stellfläche aufgrund der erforderlichen Hygieneabstände. Eventuell könnte das auf dem westlichen Kirchplatz funktionieren, aber da hat ja noch die Kirche die Hand drauf. Oder auf dem Untermarkt mitten auf dem Platz mit 5m Fußweg umlaufend…
    Gut gedacht, aber in dieser Formulierung wohl eher wenig hilfreich.

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