SONDERNUTZUNGSGEBÜHREN BEI STADT HATTINGEN NOCH KEIN THEMA

Für Außengastronomie müssen die Betriebe Gebühren zahlen (Archivfoto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- In Zeiten der Corona-Pandemie wird Solidarität und Hilfe gefordert. Das gilt für Behörden genauso, wie für Privatleute oder Kirchen. Wenn die Läden per Vorordnung geschlossen bleiben müssen, sind Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler und Gastronomiebetriebe ein wichtiges Thema. Die Zahlungen werden fällig, wenn Gaststätten, Kneipen oder Verkaufsgeschäfte Flächen der Stadt quasi angemietet haben, um dort zum Beispiel Außengastronomie zu betreiben oder Werbebanner aufzustellen.

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Vor allem für Gastro-Betriebe ist diese Gebühr häufig ein großer Posten, der schnell eine hohe dreistellige Summe pro Monat betragen kann. Die Stadt Hattingen hat sich mit der Erstattung bisher noch nicht beschäftigt.

„Die Sondernutzungserlaubnisse für die Gaststättenbetriebe sind derzeit im Antragsverfahren. I.d.R. werden die Erlaubnisse ab Anfang/Mitte April beantragt.
Es sind somit noch keine Erlaubnisse erteilt und demnach auch noch keine Gebühren erhoben worden (Ausnahmen: u.a. Eisdielen und Winternutzung). Natürlich werden die Gebühren erst mit Wiedereröffnung der Betriebe und entsprechender Nutzung erhoben.
· Es wurden bisher einige Jahreserlaubnisse für Werbeständer erteilt. Eine Gebührenerstattung für die Zeit der Betriebsschließungen ist derzeit noch nicht thematisiert worden.
· Für die Jahreserlaubnisse für Warenauslagen gilt dies ebenfalls“, teilt die Stadtverwaltung schriftlich auf RuhrkanalNEWS Anfrage mit.

Die Gastro-Betriebe auf dem Kirchplatz zahlen ihre Pacht an die Evangelische Kirchengemeinde. Dort wird die Pacht momentan nicht kassiert. Pfarrer Polenske anwortete auf Anfrage der Redaktion wie folgt:

„Die Kirchengemeinde unterstützt mit der Genehmigung  einer Aussenbestuhlung der Gastrom*innen grundsätzlich die wirtschaftliche Existenz dieser Betriebe. Die Gebühren werden ab dem Zeitpunkt fällig,  zu dem die Bestuhlung aufzustellen ist und die Bewirtung erfolgt. Dies geschieht immer in Absprache mit Kirchengemeinde und den Unternehmern.
Gemäß dieser Vereinbarung, würde für März die Hälfte der Pacht fällig. Durch Auflagen der Stadt Hattingen wurde die Außenbewirtung  in der letzten Woche untersagt. Für die Betreiber eine existenzielle Notsituation.

Es ist das Bestreben der Kirchengemeinde in dieser Situation, die Betreiber zu unterstützen, indem sie die Pacht zunächst bis zum Ende der einschränkenden Auflagen aussetzt. Danach gibt es selbstverständlich weitere Gespräche. Diese Entscheidung ist bereits letzte Woche gefallen, die Betreiber sind informiert.“

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