SO LÄUFT ES FÜR VOLLSTÄNDIG GEIMPFTE IM KREIS

Impfung gegen Covid-19 (Foto: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Seit Montag sind in Nordrhein-Westfalen vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ getesteten Bürgern gleichgestellt. Faktisch bedeutet das, in bestimmten Bereichen müssen sie zukünftig keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen.

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Dies gilt beispielsweise für „Click and Meet“ im Einzelhandel, den Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten oder den Termin beim Friseur oder bei der Fußpflege. Für diese Gruppe entfällt zudem die Testpflicht in Schulen sowie die 10 tägige Quarantäne bei der Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet. Für Virusvarianten-Gebiete gilt aber für alle nach wie vor die Vorgabe einer 14-tägigen Quarantäne.

Als Nachweis für Geimpfte gilt nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium der Impfpass. Mit negativ Getesteten gleichgestellt sind die Inhaber, wenn die vollständige, also die zweite Impfung, mindestens 14 Tage zurückliegt.

Genesene benötigen den Nachweis ihres positiven Testergebnisses. Dieses muss auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR Test) beruhen. Das Ergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als 6 Monate sein.

Wer an Corona erkrankt war und wieder gesund ist, über einen Nachweis eines positiven Testergebnisses verfügt und vor mindestens 14 Tagen die erste Impfdosis erhalten hat, profitiert ebenfalls von der neuen Regelung.

Den notwendigen Nachweis über ihr Ergebnis erhalten die Bürger grundsätzlich dort, wo der Test gemacht worden ist. Ansprechpartner ist also entweder der Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Im zweiten Fall können Anfragen am einfachsten per E-Mail gestellt werden.  

Aktuell können im Ennepe-Ruhr-Kreis weder negativ Getestete noch vollständig Geimpfte und Genesene im Einzelhandel das Angebot „Click and Meet“ nutzen. Aufgrund der Inzidenzwerte gilt die bundesweit vereinbarte Notbremse nach dem Infektionsschutzgesetz. Daher ist ausschließlich „Click and Collect“ möglich.