SIHK WARNT VOR FALSCHEN ZAHLUNGSAUFFORDERUNGEN

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Hagen/Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) warnt Unternehmen vor falschen Kostenrechnungen für Handelsregistereinträge. Aktuell versendet eine „ZS Zahldienststelle“ Zahlungsaufforderungen für Handelsregistereinträge des Amtsgerichts Hagen über 349 Euro. „Auch dem erfahrenen und aufmerksamen Leser fällt – wenn überhaupt – erst sehr spät auf, dass er getäuscht werden soll, so gut sind die Formulare gemacht“, erklärt SIHK-Beraterin Sandra von Heine.

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Durch die Angabe von Aktenzeichen, Kassenzeichen, Zahlungsfristen und vor allem durch die Verwendung des offiziellen Landeswappens von NRW wird suggeriert, es handele sich um ein behördliches Schreiben. Dies ist jedoch nicht der Fall, eine Zahlungspflicht besteht nicht. „Zahlungen für Gerichtskosten – etwa nach einem Handelsregistereintrag – sollten ausschließlich an die zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) beim Oberlandesgericht Hamm geleistet werden. Diese Stelle ist für ganz NRW für die Erhebung von Gerichtskosten zuständig“, erklärt Sandra von Heine weiter. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine Nachfrage bei der SIHK, ob das Schreiben tatsächlich von einer Behörde stammt oder nicht. Die Kammer gibt betroffenen Unternehmen unter Telefon 02331 390-279 auch Hinweise zum weiteren Vorgehen, sollte die Falle doch einmal zugeschnappt haben.

Weitere Infos zum Thema auf der Homepage der SIHK.