SIHK FORDERT ENTLASTUNG FÜR CO2-BEPREISUNG

SIHK zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Kurz vor dem Jahreswechsel hat das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf einer BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung vorgelegt. Mit der Verordnung sollen Unternehmen geschützt werden, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Belastungen aus dem nationalen Emissionshandel zukünftig gefährdet ist. Aus Sicht der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) viel zu spät, weil das zu Grunde liegende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

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Mit Carbon Leakage wird die Verlagerung von CO2-Emission durch Betriebsverlagerungen in Länder bezeichnet, die nicht dem deutschen oder europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Die CO2-Bepreisung startet zum Jahresbeginn mit einem Preis von 25 Euro je Tonne Kohlenstoffdioxid und soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro je Tonne CO2 angehoben werden. Zeitgleich sollte bereits zum Start der CO2-Bepreisung eine Entlastung von Unternehmen greifen, die Nachteile im internationalen Wettbewerb haben werden. Für die SIHK kommt der Verordnungsentwurf deshalb viel zu spät.

Der Entwurf orientiert sich grundsätzlich am europäischen Emissionshandel. Die Bundesregierung hat die Liste der betroffenen Branchen von der EU übernommen. Darüber hinaus müssen Unternehmen eine Mindestschwelle bei der Kostenbelastung aus der CO2-Bepreisung überschreiten. Als Gegenleistung für die Entlastung muss ein beihilfeberechtigtes Unternehmen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. Alternativ können Unternehmen mit geringerem Brennstoffverbrauch Mitglied in einem anerkannten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk werden. Unternehmen, die von der Entlastung profitieren werden, müssen die finanzielle Unterstützung zu einem großen Teil nachweislich für klimafreundliche Investitionen einsetzen.

Bis die Verordnung in Kraft tritt und die Unternehmen auf Entlastung hoffen dürfen wird es laut SIHK noch etwas dauern. Für die Gewährung der Hilfen ist u. a. die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich. Aktuelle Informationen zum Batteriegesetz bietet die SIHK auf ihrer Homepage.