Hattingen- Mit deutlicher Mehrheit, aber weit entfernt von Einstimmigkeit, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass an fünf Sonntagen die Geschäfte in der Innenstadt geöffnet werden dürfen. Diese verkaufsoffenen Sonntage sind demnach rechtens, da sie als „Begleitung“ zu anderen Veranstaltungen in der Altstadt stattfinden. Streng genommen müssen es sogar Traditionsveranstaltungen sein, zu denen es die Besucher in erster Linie in die Stadt zieht. Der verkaufsoffene Sonntag darf nur Beiwerk sein.
- 26. April, Frühlingsfest (29 Ja / 17 Nein / 1 Enth.)
- 14. Juni, Kulinarisches Altstadtfest (34 Ja / 13 Nein)
- 16. August, Hansetag (33 Ja / 14 Nein)
- 4. Oktober, Herbst- und Panhasfest (27 Ja / 20 Nein)
- 13. Dezember, Nostalgischer Weihnachtsmarkt (29 Ja / 18 Nein)
Hm. Ich zähle nur 5.
Wir auch.
Der Praktikant war es! Wie immer.
Außer bei Dreharbeiten. Da ist es immer der Tonassistent.
Danke für den Hinweis