SCHWERBEHINDERUNG IN ÜBER 12000 FÄLLEN GEPRÜFT

Menschen mit Behinderung (Foto: RuhrkanalNEWS)

EN-Kreis –  Im vergangenen Jahr hat der Ennepe-Ruhr-Kreis in 12.812 Verfahren den Grad der Behinderung von Bürgern ermittelt. Im Vergleich zu 2016 bedeutet dies einen Rückgang, für das vorletzte Jahr steht die Zahl von 13.548 in der Statistik.

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Symbolfoto "Schwerbehinderung" (Foto: RuhrkanalNEWS)

Symbolfoto „Schwerbehinderung“ (Foto: RuhrkanalNEWS)

Bilanz 2017: Schwerbehinderung in 12.812 Fällen geprüft

Ausgangspunkt für die Aktivitäten der Mitarbeiter des Sachgebietes Hilfe für Menschen mit Behinderungen der Kreisverwaltung waren in 2017 3.546 Erstanträge, 5.401 Änderungsanträge, 1.973 Nachprüfungen von Amtswegen, 1.749 Widersprüche und 233 Klageverfahren. Einem Jahresplus von 60 Erstanträgen stehen damit Rückgänge in allen anderen Bereiche gegenüber. In der Wittener Nebenstelle der Kreisverwaltung gingen rund 280 weniger Änderungsanträge, 80 weniger Widersprüche und 50 weniger Klagen ein. Zudem wurden 250 weniger Nachprüfungen auf den Weg gebracht.

Zur Bearbeitungsdauer liefert der Kreis folgende Daten. Für Anträge werden knapp drei Monate benötigt. Für Nachprüfungen, die durch das Amt veranlasst werden und die Hinweise liefern sollen, ob sich festgestellte Einschränkungen durch Therapien verbessert haben, ist mit etwa vier Monaten zu rechnen.

Einen Schwerbehindertenausweis erhält jeder, bei dem der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Berücksichtigt werden dabei nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Beeinträchtigungen, die für das Lebensalter untypisch sind. Für anerkannte Schwerbehinderungen können von Betroffenen so genannte Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens.

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können zudem Merkzeichen im Ausweis eingetragen werden. Beispiele hierfür sind „G“ für eine erheblich eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr und „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „BI“ für Blind und „GI“ für Gehörlos.

Bürger, die eine Schwerbehinderung und deren Grad festgestellt haben möchten, können sich an die Mitarbeiter des Sachgebietes „Hilfe für Menschen mit Behinderung“ wenden. Zu finden sind sie in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Witten, Schwanenmarkt 5-7.

Die Öffnungszeiten lauten: montags bis freitags 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Telefon: 02302/9222 01. Weitere Informationen unter www.en-kreis.de, Stichwort „Schwerbehindertenausweis“.

Stichwort Kreis als Ansprechpartner für den Schwerbehindertenausweis

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist seit gut zehn Jahren Ansprechpartner für Bürger, die einen Schwerbehindertenausweis erhalten möchten. Die bis Ende 2007 zuständigen Versorgungsämter waren nach einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung seinerzeit aufgelöst worden.