SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG FÜR FRAUEN IN NOT

Viele Organisationen bieten eine gute Online-Beratung. (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Hattingen/Ennepe-Ruhr-Kreis – Die GroKo in Berlin kreißte und gebar eine Maus. Auf der Agenda stand die Reform des §219, der viele Ärzte in Schwierigkeiten bringt. In diesem Paragraphen ist festgelegt, dass niemand Werbung für Abtreibungen machen darf. Dieses Werbeverbot wird damit begründet, dass Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich verboten sind, allerdings in Notlagen Ausnahmen gemacht werden.

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In jedem Fall muss vor einer legalen Abtreibung in Deutschland eine anerkannte Beratungsstelle aufgesucht werden, die anschließend die Beratung dokumentiert. Erst danach dürfen Ärztinnen und Ärzte straflos den medizinischen Eingriff durchführen.

Doch genau das ist oft ein Problem: Praxen in denen legale Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, informieren auf ihrer Homepage oft über das genaue Prozedere und haben dazu beispielsweise Links zu Beratungsstellen eingefügt. Selbsternannte, sogenannte „Lebensschützer“ werten diese Informationen bisher gerne als verbotene Werbung und klagen gegen die Praxen, Kliniken oder Ärztinnen und Ärzte. Häufig mit Erfolg wie der Fall von Christina Hänel zeigt. (RuhrkanalNEWS berichtete)

Die engagierte Ärztin klagte durch alle Instanzen, um durchzusetzen, dass sie und andere die offiziellen und öffentlich zugänglichen Informationen auch auf eigenen Homepages anbieten dürfen. Ohne Erfolg. Besonders absurd erscheint bei dem Klageweg durch die deutschen Gerichtsinstanzen, dass die Ärztin ausschließlich auf seriöse Seiten, wie die der  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,  verlinkt hatte. Immerhin handelt es sich dabei um eine Bundesoberbehörde, die direkt dem Bundegesundheitsministerium unterstellt ist.

Doch ihre Klage führte dazu, dass der Bundestag sich mit dem Thema beschäftigte und beschloss, dass Christina Hänel und andere Mediziner zukünftig die Informationen ebenfalls anbieten können dürfen. Doch anstatt den §219 gleich ersatzlos zu streichen, wurde vereinbart, dass er entsprechend ergänzt wird. Wie das geschehen soll, ohne das zumindest in der Anfangsphase weiterhin ein hohes Prozessrisiko für die jeweiligen Praxen und Kliniken besteht, ist allerdings Juristen derzeit noch nicht ganz klar.

Falls Sie Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Schwangerschaftsabbrüchen benötigen oder Beratung darüber, welche Hilfen es gibt, um trotz persönlicher Notlage einen Schangerschaftsabbruch zu vermeiden, gibt es mehrere Angebote. Wir haben im Folgenden einige Links zusammengestellt:

Pro familia-Infomationen;  hier finden Sie eine pro familia-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

AWO-Informationen; hier finden Sie eine AWO-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Caritas-Schwangerschaftsberatung; hier finden Sie eine Caritas-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung-Informationen