Ennepe-Ruhr-Kreis- Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung machen, sind beim Ennepe-Ruhr-Kreis an der richtigen Antragsadresse, wenn es um finanzielle Hilfe geht. Die Kreisverwaltung ist Ansprechpartner für das so genannte Schüler-BAföG.
2019 profitierten davon 542 Frauen und Männer, ihnen wurden aus Bundesmitteln mehr als 1,4 Millionen Euro überwiesen. Im Vergleich zu 2018 sanken die Zahlen für Empfänger und ausgezahlte Gelder damit um 100 beziehungsweise 200.000 Euro.
Weil Schüler BAföG in voller Höhe als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss, ist es für Auszubildende interessant. Grundsätzlich entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung.
“Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig. Die gymnasiale Oberstufe hingegen grundsätzlich nicht”, erläutert Paul-Philipp Itzek aus dem Sachgebiet sonstige Sozialleistungen der Kreisverwaltung. Weiteren Einfluss auf die Entscheidung haben die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter.
Für die Höhe des Förderbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Vermögen und Einkommen des Antragstellers sowie Einkommen der Eltern, Schulform und die Frage, ob der Jugendliche noch bei den Eltern wohn oder nicht. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 243 und 675 Euro.
Für Auszubildende, die beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, erhöht sich der Bedarfssatz monatlich um weitere 84 Euro. Zur Abgeltung der Kosten für die Pflegeversicherung wird für beitragspflichtige Auszubildende ein Pflegeversicherungszuschlag von 25 Euro geleistet.
Nähere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de. Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung im Schwelmer Kreishaus zu Verfügung. Sie sind unter den Telefonnummern 02336/93 2217, 93 2256 und 93 2261 erreichbar. Die Sprechzeiten lauten montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
Stichwort weitere Fördermöglichkeiten
Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studentenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Meister-BAföG geht, können sich Interessierte an die jeweilige Handwerkskammer wenden. Informationen und Antragsunterlagen hierzu unter www.meister-bafoeg.info.