SCHÖFFEN UND JUGENDSCHÖFFEN GESUCHT

Symbolfoto RuhrkanalNEWS

Hattingen –  Im Jahr 2018 finden die Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 statt. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hattingen stellen bis Mitte des Jahres 2018 Vorschlagslisten zur Wahl von Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Hattingen und die Strafkammern beim Landgericht Essen auf. Aus diesen Listen werden dann durch einen besonderen Wahlausschuss beim Amtsgericht Hattingen die Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt.

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Wer Interesse am Schöffenamt beziehungsweise am Jugendschöffenamt hat und die nötigen Voraussetzungen dazu mitbringt, kann sich bis zum 20. April 2018 bei der Stadtverwaltung Hattingen bewerben.

Ansprechpartner für die Schöffenwahl:

Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten Herr Albrecht

Telefon: 204-4034

Telefax: 204-4035

E-Mail: h.albrecht@hattingen.de

Ansprechpartnerin für die Jugendschöffenwahl:

Fachbereich Jugend, Schule und Sport

Frau Schneider

Telefon: 204-4241

Telefax: 204-84247

E-Mail: h.schneider@hattingen.de

Ausführliche Informationen zum Schöffenamt finden sich auf den Seiten des Justizministeriums NRW sowie der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen: www.justiz.nrw.de und www.schoeffenwahl.de