SAMSTAG GEKLAUT – MONTAG VERURTEILT

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Vor dem Strafrichter des hiesigen Amtsgerichtes gab es am Ende des heutigen (04. April 2022) Gerichtstages ein zusätzliches Verfahren. Am letzten Samstag (02. April 2022) war ein 53-jähriger LKW-Fahrer aus Kasachstan beim Diebstahl in einem Warenhaus an der Großen Weilstraße erwischt worden. In seinem Einkaufswagen befanden sich unbezahlte Waren im Wert von 920 Euro.

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Der Angeklagte wurde aus dem Gewahrsam der Polizei vorgeführt, in das er am Samstag nach dem Diebstahl eingeliefert worden war. Zusätzlich wurde gegen ihn am gestrigen Sonntag (03. April 2022) ein Haftbefehl verkündet.

Am heutigen Tage gab es dann ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren. Diese Art des besonderen Strafverfahrens dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen. So auch heute.

Eine Kundin hatte am 02. April 2022 bemerkt und einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass der Angeklagte aus dem Eingangs- und nicht aus dem Kassenbereich des Kaufhauses einen vollen Einkaufwagen herausschob. Die Mitarbeiterin informierte dann die Polizei und holte den vollen Einkaufswagen und den Angeklagten in das Geschäft zurück. Dabei soll der Angeklagte ihr durch Handsymbole noch gedroht haben.

Die Polizei nahm den 53-Jährigen, der aus Kasachstan stammt, dann mit ins Polizeigewahrsam. Sein unbekannter Mittäter, der, wie sich später herausstellte, bei dem Diebstahl dabei war und in dem Kaufhaus die Sicherungsetiketten von den höherwertigen Waren entfernt hatte, war beim Eintreffen der Polizei nicht mehr auffindbar.

Durch die dem Angeklagten beigestellte Dolmetscherin, die seine Einlassungen aus dem Russischen übersetzte, gestand dieser dann nach anfänglicher Verzögerung die Tat. Aus dem „kann sein“ wurde dann ein „ich gestehe“, nachdem die Zeugen ausgesagt und das Video aus den Überwachungskameras des Kaufhauses vorgespielt wurde. Von seinem Mittäter verriet er nur den Vornamen.

Sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung

„Es gibt nichts, was in dem Einkaufswagen nicht dabei war“, sagte der Ladendetektiv zu dem Warenwert von 960 Euro. Fast 60 cm lang war der Kassenbon dazu, auf dem der Wert der zum Glück einbehaltenen Waren später rekonstruiert wurde.

Richter Kimmeskamp ging dann mit seinem Urteilsspruch „Im Namen des Volkes“ noch über das Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwaltschaft hinaus. Statt der von ihr beantragten vier Monaten – erhielt der nicht vorbestrafte Angeklagte dann für den gemeinschaftlichen Diebstahl in einem besonders schweren Fall direkt sechs Monate Freiheitsstrafe, die allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben und er konnte später den Gerichtssaal verlassen. Vorher bemängelte er noch bei der Dolmetscherin, dass er längere Zeit nichts zu essen bekommen hätte.