RÜCKKEHR ZUM REGELBETRIEB IN KITA

Kinder der Kita-Nordstraße (Symbolfoto: Holger Grosz)

Nordrhein-Westfalen / Hattingen- Nordrhein-Westfalen setzt seinen stufenweisen, verantwortungsvollen Kurs in der Kindertagesbetreuung fort. Ab dem 17. August erfolgt die Rückkehr in den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung. Auch in Hattingen werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um den zeitnahen Einstieg zu gewährleisten. „Der Erlass der Landesregierung stellt eine große Erleichterung auch für Hattinger Eltern dar. Jedoch wird bei allen Entscheidungen immer das Infektionsgeschehen beobachtet und dementsprechend reagiert“, betont Dirk Achenbach, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.

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Aus dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) geht folgendes hervor: Für den Kita-Alltag bedeutet das vor allem, dass bewährte pädagogische Konzepte wieder umgesetzt werden können. Eine strikte Trennung von Gruppen, wie sie im eingeschränkten Regelbetrieb erforderlich war, muss nicht mehr eingehalten werden.

Grundsätzlich ist klar: Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des RKI oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen kann es aber auch wieder zu erneuten Einschränkungen kommen. Auch landesweite Regelungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Dieser weitere Öffnungsschritt ist im Vorfeld mit Trägern und Kommunen, Gewerkschaften, Kinderärztinnen und -ärzten beraten worden. Wissenschaftliche Ergebnisse wurden dabei ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen aus dem eingeschränkten Regelbetrieb. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen hat das Ministerium sich darauf verständigt, nicht unmittelbar mit dem Ende der Sommerferien den Regelbetrieb aufzunehmen, sondern am 17. August zu starten.

 „Die Landesregierung ist damit dem Wunsch der Träger und Kommunen nachgekommen, damit allen Einrichtungen, auch denen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Schulferienhälfte haben, genug Vorbereitungszeit für den Übergang in den Regelbetrieb eingeräumt wird“, so Familienminister Joachim Stamp. Ursprünglich sollte der eingeschränkte Regelbetrieb bis zum 31. August andauern. Da jedoch auch in den Schulen mit Beginn des neuen Schuljahres am 12. August der gewohnte Betrieb aufgenommen wird, soll auch der Bereich der Kindestageseinrichtungen und Kindertagespflege gleichermaßen berücksichtigt werden.

In der Kindertagesbetreuung können wesentliche Schutzmaßnahmen, die außerhalb der Kindertagesbetreuung gelten, nicht umgesetzt werden. Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und pädagogischem Personal oder Kindertagespflegepersonen ist nicht möglich. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder nicht umsetzbar. Daher ist die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung weiter von besonderer Bedeutung. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen, gelten weiterhin und werden gesondert geregelt. Das betrifft das Abstandsgebot zwischen den Erwachsenen, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Erwachsenen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und die Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit möglichen Infektionsgeschehens und besondere Hygienemaßnahmen.

Weitere Informationen zum wieder einkehrenden Regelbetrieb finden interessierte Eltern auf der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.