REGELSÄTZE „HARTZ IV“ IN HATTINGEN

Hattingen- Die neue Regierung aus SPD und CDU hat ihre Arbeit noch nicht aufgenommen und schon sorgt die Äußerung des designierten Gesundheitsministers Jens Spahn für Ärger. Er hatte gesagt, dass Tafeln helfen, aber niemand hungern müsse, wenn es sie nicht gebe. Nach viel Kritik, auch aus der eigenen Partei und vom Koalitionspartner, hat Spahn seine Aussagen relativiert. Insbesondere, dass Hartz IV keine Armut bedeute, ergänzte er in mehreren Interviews um die Aussage, dass er natürlich wisse, dass es schwierig sei mit dem Regelsatz auszukommen. Offiziell heißt „Hartz IV“ natürlich nicht so, in den Gesetzestexten und Verordnungen wird es als „Arbeitslosengeld II“ oder „ALG II“ bezeichnet.

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Doch wie hoch ist dieser Regelsatz eigentlich? RuhrkanalNEWS hat anhand einer fiktiven Familie für Hattingen berechnet, wie hoch die Zahlungen sind. Die Familie besteht aus zwei Erwachsenen, einem Kind von 12 Jahren und einem von 16 Jahren. Die Beispielfamilie verfügt über kein eigenes Einkommen. In ganz Deutschland sind dabei die Regelsätze für Erwachsene und Bedarfsgemeinschaften gleich, unabhängig vom Wohnort. Auch die Größe der Wohnung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der zulässigen Miete und des Heizkostensatzes hängt jedoch vom Wohnort ab. Sie richtet sich unter anderem nach dem örtlichen Mietspiegel.

HAZ berät bei allen Fragen rund um ALG II (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

HAZ berät bei allen Fragen rund um ALG II (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Herrlich lebensfremd ist bei der Festlegung des Grundregelsatzes übrigens, dass die beteiligten Fachleute von ALG II Beziehern verlangen, dass sie keinen Alkohol trinken, nicht rauchen und keine Schnittblumen kaufen. Diese Produkte sind ausdrücklich aus dem sogenannten Warenkorb herausgenommen worden, der für die Berechnung der Regelsätze herangezogen wird.

Eine alleinstehende Person darf laut Sozialgesetzbuch II eine Wohnung von 50 Quadratmeter Größe mieten, für jede weitere Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft kommen 15 Quadratmeter hinzu, wobei Säuglinge bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt werden. Im Fall der fiktiven RuhrkanalNEWS-Familie würde das bedeuten, dass eine 95 Quadratmeter große Wohnung als angemessen gilt. Für Hattingen setzt RuhrkanalNEWS eine Kaltmiete von durchschnittlich sieben Euro pro Quadratmeter an. Die Familie zahlt also 665 Euro pro Monat plus Heizkosten.

Heizkosten übernimmt das Amt bis zu 1,50 Euro pro Quadratmeter, es werden aber nur die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt. Für die Berechnung setzt RuhrkanalNEWS den Maximalsatz an. Das wären also 142,50 Euro pro Monat. Damit ergibt sich folgende Rechnung für den monatlichen Bedarf:

Regelsatz: 1064,00 €

Sozialgeld: 296,00 €

Kaltmiete: 665,00 €

Heizkosten: 142,50 €

Gesamtsumme: 2167,50 €

Da die Gesamtsumme laut der Vorschriften ausreicht, um über den Monat zu kommen, wird das Kindergeld wie ein Familieneinkommen betrachtet und auf den Gesamtbedarf angerechnet. Die RuhrkanalNEWS-Beispielfamilie bekommt monatlich 388,00 € Kindergeld . Deshalb wird im Rahmen von Hartz IV von der Arbeitsagentur jeden Monat 1779,50 € überwiesen. Das entspricht dann einem Nettoeinkommen, das in Deutschland als Minimum definiert wird, mit dem die Beispielfamilie ohne weitere Zuschüsse angemessen und menschenwürdig leben kann.

Gesamtsumme: 2167,50 €

Kindergeld: -388,00 €

Überweisungssumme: 1779,50

Um selbst berechnen zu können, wie hoch der persönlich Satz wäre oder ob das eigene Einkommen so gering ist, dass eine sogenannte „Aufstockung“ möglich ist, gibt es im Internet verschiedene Rechner. RuhrkanalNEWS empfiehlt die Vorlagen für Excel oder LibreOffice von Tacheles e.V., diese sind allerdings ziemlich umfangreich und detailliert, für einen schnellen Check gibt es einfachere Onlinerechner, die dann allerdings im konkreten Einzelfall zu falschen Ergebnissen führen können. Verschiedene Organisationen bieten unabhängige Beratung und Unterstützung bei Anträgen für ALG II. Unter anderem  HAZ in Hattingen.

2 Kommentare zu "REGELSÄTZE „HARTZ IV“ IN HATTINGEN"

  1. Peter Lustig | 14. März 2018 um 23:19 |

    Evtl. noch in der Rechnung abbilden daß von der Überweisungssumme noch Miete/Heizkosten abgehen (oder wird das direkt vom Amt bezahlt)

    Übrig bleibt der Betrag für „Trallafitti“ inkl. Lebensmittel…

  2. Barteczko/Strohdiek | 15. März 2018 um 8:38 |

    Dass in der Berechnung Miet- und Heizkosten enthalten sind, wird doch ganz deutlich dargestellt. Das ist bei Nettoeinkommen ja immer der Fall.

Kommentare sind deaktiviert.