Radfahren in Hattingens Fußgängerzone. Wo gefahren werden darf – und wo geschoben werden muss

Das Foto ist KI generiert
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Hattingen – Seit Jahren wird über Fahrräder in der Hattinger Fußgängerzone diskutiert. Die einen fordern freie Fahrt, die anderen ein komplettes Verbot. Dazwischen blieb lange vor allem eines: Stillstand. Jetzt kommt Bewegung in die Sache.

Der Ausschuss für Bauen und Mobilität hat sich am Mittwoch (9. September 2026) erneut mit dem Radverkehr in der Altstadt beschäftigt. Bereits im Mai hatte es eine gemeinsame Begehung der Fußgängerzone gegeben. Auffälligkeiten wurden aufgenommen und unterschiedliche Bereiche genauer betrachtet. Das Ergebnis ist kein komplettes Fahrradverbot, sondern eine Einschränkung der bisherigen Möglichkeiten.

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Auf der breiten oberen Heggerstraße bis zur Roonstraße bleibt Radfahren erlaubt – allerdings in Schrittgeschwindigkeit. Die Hattinger Polizei spricht dabei von 6 km/h. In den Bereichen der Altstadt, in denen auch Autos fahren dürfen, dürfen weiterhin Fahrräder fahren. Dazu gehören die Zufahrt von der Augustastraße über Horst-Johannis-Straße und Emschestraße zum Kirchplatz und zum Parkplatz zwischen Heggerstraße und Johannisstraße sowie die Zufahrt von der Talstraße zu den Hotelparkplätzen an der Emschestraße. Ein Fahrradverbot wäre dort auch nur schwer nachvollziehbar, solange gleichzeitig Kraftfahrzeuge fahren dürfen.

In den übrigen Bereichen der Fußgängerzone heißt es für Radfahrer: absteigen und schieben.

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3 Kommentare zu "Radfahren in Hattingens Fußgängerzone. Wo gefahren werden darf – und wo geschoben werden muss"

  1. Muss diese Regelung nicht noch erst in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung stehen, bevor sie gilt?

    [Nicht zwingend. In NRW darf der jeweilige Fachausschuss entscheiden. Die Gemeindeordnung gibt zusammengefasst folgendes vor:

    Fachausschüsse können eigene Entscheidungsbefugnisse haben, wenn
    – Der Stadtrat dies ausdrücklich beschlossen hat (z. B. durch eine Geschäftsordnung oder einen Übertragungsbeschluss).
    – Die Angelegenheit nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist.
    – Es sich um laufende Geschäfte oder Fachfragen handelt, die im Rahmen der delegierten Kompetenzen liegen.

    Ich vermute als Nicht-Jurist, dass unabhängig davon einzelne Punkte auch danach noch auf die Tagesordnung des Stadtrats gehoben werden können. (FS)]

  2. Und allein Heute kamen mir wieder Gruppen von Rollerfahrern und Radfahrer auf der Sankt-Georg Str. und am Steinhagen entgegen

  3. Viele Menschen mit Behinderung, insbesondere Personen mit Gehbehinderung, Sehbehinderung oder ältere Menschen, bis hin zu Familien mit Kindern nehmen Radfahrende in Fußgängerzonen als Gefahr wahr. Nicht angepasste Geschwindigkeiten der Radfahrenden macht das Bewegen unsicher. Da laufen Appelle zur gegenseitigen Rücksichtnahme ins Leere.

    Die Lösung liegt weniger in der Menge der Schilder bzw. Regelungen, sondern in der Kombination aus physischer Gestaltung und einer leicht verständlichen, einheitlichen Regelbasis.

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