QUARANTÄNEREGELN GEÄNDERT – NEUE CORONA-SCHUTZVERORDNUNG

Die Corona-Zahlen im Ennepe-Ruhr-Kreis (Bildmontage: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zur Quarantäne enger Kontaktpersonen von Corona-Infizierten geändert, im Ennepe-Ruhr-Kreis werden sie seit dem Wochenende umgesetzt. Zentrale Bedeutungen haben jetzt die Tage Nummer 10, 7 und 5 der Quarantäne.

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Wer bis Tag 10 seiner Quarantäne keine Corona-Symptome aufweist, für den endet die häusliche Absonderung zukünftig automatisch. Noch schneller geht es für diejenigen, die am fünften Tag einen PCR-Test oder am siebten Tag einen qualifizierten Antigen-Schnelltest an einer Teststelle machen. Bei Schülerinnen und Schülern sowie Kindergartenkindern ist zu beiden Zeitpunkten ein Antigen-Schnelltests ausreichend.

Für alle gilt: Ein negatives Ergebnis sowie Symptomfreiheit machen das Verkürzen der Quarantäne möglich. Klare Vorgabe: Das Testresultat muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Dafür kann ein Online-Angebot genutzt werden.

„Die Bürgerinnen und Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis, die sich aktuell in Quarantäne befinden, haben wir per Email über die neuen Empfehlungen informiert“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus. Zusätzlicher Planungshinweis an Testwillige: Da die Laborauswertung von PCR-Tests bis zu 48 Stunden dauern kann, das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests dagegen schon nach einigen Minuten vorliegt, muss der Abstrich an Tag 5 nicht zwingend schneller zum Quarantäneende führen als der an Tag 7.

Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind oder deren Corona-Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt, müssen nicht in Quarantäne, so lange sie symptomfrei sind und der Kontakt nicht zu einer besorgniserregenden Virusvariante bestand. Das gilt auch für Personen, die nach überstandener Corona-Infektion vor mehr als sechs Monaten eine Impfdosis erhalten haben. Symptomatische Personen sind dazu aufgerufen, sich sofort in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test über den Hausarzt durchzuführen.

Mit Blick auf das veränderte Infektionsschutzgesetz des Bundes hat Nordrhein-Westfalen seine Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Unverändert und mindestens bis zum 8. Oktober 2021 regelt die so genannte 3G-Regel weiterhin den Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Veranstaltungen. Für das Bewerten des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung neben der 7-Tage-Inzidenz aber zwei neue Leitindikatoren bestimmt.

Dies sind die Auslastung der Intensivbetten und die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Letzteres beziffert, wie viele infizierte Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ins Krankenhaus aufgenommen wurden. Damit werden folglich schwere Krankheitsverläufe ausgewiesen und frühe Hinweise auf eine drohende Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems möglich. Ausgewiesen werden soll die Hospitalisierungsinzidenz nrw-weit, an regionalisierte Quoten ist nicht gedacht.

Auf Grenzwerte für die neuen Indikatoren wurde verzichtet, der in der alten Corona-Schutzverordnung für die 7-Tage-Inzidenz genannte Wert von 35 wurde gestrichen. Begründet wird dies vom NRW-Gesundheitsministerium mit der aktuellen Stabilisierung der Lage.

Auch wenn diese auf einem nicht unkritischen Niveau erfolge, soll zunächst das Zusammenwirken der Indikatoren etwa unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung genauer beobachtet werden.

Kennzahlen für die Coronalage in Nordrhein-Westfalen

Tagesaktuell finden sich die NRW-Werte für die 7-Tage-Inzidenz, die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivbetten auf der Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen.