PILOTPROJEKT: WÄHLEN FÜR MENSCHEN MIT SEHVERLUST

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen erklärt die Wählschablone auf seiner Homepage (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Mit einem Pilotprojekt erleichtert das Bundesministerium des Inneren blinden und sehbehinderten Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis die Teilnahme an der Bundestagswahl. Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern der deutschen Demokratie.

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Aber wählen dürfen, heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Wie bereits bei Wahlen in der Vergangenheit wird es für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auch bei der diesjährigen Bundestagswahl Hilfen geben. Bekannt sind die Wahlschablonen, die dabei helfen, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.

Premiere feiert das Angebot, sich den Inhalt der Stimmzettel telefonisch vorlesen lassen zu können. Möglich ist dies für Anrufer aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis nach Wahl der Rufnummer 0800/000 9671 0 und Eingabe ihrer Wahlkreisnummer. Diese findet sich beispielsweise auf der Wahlbenachrichtigung.

Das Herstellen und Verteilen der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD wird ebenso von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen organisiert wie der telefonische Ansagedienst.

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der Arbeitsgemeinschaft organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei der Landesgeschäftsstelle für den Bereich Westfalen anfordern, Tel.: 0231/5575 900.  Weitere Informationen erhalten Interessierte auch beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V..