PETITION GEGEN KANALNETZÜBERTRAGUNG GESCHEITERT

Extra für die Übergabe wurde ein besonderer Kanaldeckel angefertigt (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die Kanalnetzübertragung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das ist eine Mitteilung des Landes an die Stadt Hattingen. Diese Mitteilung macht Frank Mielke (SPD) dem Haupt- und Finanzausschuss. Ein Bürger Hattingens hatte sich an den Petitionsausschuss des Landes NRW gewandt, um die Kanalnetzübertragung an den Ruhrverband überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen.

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Kämmerer Frank Mielke (SPD) freut sich über die Entscheidung des Petitionsausschusses (Archivfoto: RuhrkanalNEWS)

„Es ist das gute Recht aller Bürgerinnen und Bürger, sich in solchen Fällen an den Petitionsausschuss des Landes zu wenden“, stellt Frank Mielke klar. „So können Kritikerinnen und Kritiker von Verwaltungsentscheidungen ohne großes Risiko, wie sich zum Beispiel Gerichtsverfahren mitsich bringen, ihre Bedenken prüfen und bewerten lassen.“ Doch in diesem Fall ist das Ergebnis eindeutig und für den Kämmerer erfreulich. Zum Jahresende werden so die Schulden der Stadt um rund 110 Millionen Euro reduziert und er hat die Bestätigung, dass der Vertrag, der unter seiner Federführung ausgehandelt wurde, allen rechtlichen Kontrollen standhält.

Der Petitionsausschuss formuliert das in seinem Schreiben so: „Der Petitionsausschuss hat sich über das Vorbringen des Petenten sowie die Rechtslage unterrichtet. Er sieht nach Prüfung der Angelegenheit keine Möglichkeit im Sinne der Petition weiter tätig zu werden.
Die geplante Übertragung der kommunalen Pflicht zum Sammeln und Fortleiten von Abwasser der Stadt Hattingen auf den Ruhrverband gemäß § 52 Abs. 2 des Landeswassergesetzes entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken im Hinblick auf eine ordnungsgemäße und rechtlich einwandfreie Haushaltsführung der Stadt Hattingen und damit einhergehende Belastungen für den Gebührenzahler sind unbegründet.“