ONLINEPETITION FÜR SCHNELLES INTERNET

Die Petition kann 28 Tage lang mitgezeichnet werden (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Die Hattinger in den Außenbereichen der Stadt können ein Lied davon singen: Internet mit einer zeitgemäßen Geschwindigkeit ist hier häufig Glückssache. Die Telekommunikationsunternehmen bieten bevorzugt dort Verträge an, wo sie mit geringem Aufwand und niedrigen Kosten eine Versorgung herstellen können. Also in den Innenstädten. Kleinstädte, Dörfer und Randbezirke haben das Nachsehen. Diese Vorgehensweise wird zunehmend zum Standortnachteil  für Unternehmen, Hausbesitzer und Mieter. Bei Firmen ist die Sachlage eindeutig. Ob Ausschreibungsunterlagen, Verträge oder die Kommunikation mit Kunden: Der Versand und die Kommunikation findet größtenteils online statt. Wer hier nicht mithalten kann, ist von vielen Aufträgen direkt ausgeschlossen.

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RuhrkanalNEWS-Redakteur Frank Strohdiek hat deshalb beim Deutschen Bundestag eine Online-Petition eingereicht, mit der Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet werden sollen, flächendeckend mindestens 50 MBit/s anzubieten. Bevorzugt soll dies mit Anschlüssen per Kabel geschehen. Wo das nicht möglich ist, sind auch Lösungen per LTE möglich. Sollte der Deutsche Bundestag der Petition folgen, werden die Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, immer echte Flatrates anzubieten, die dazu erhobenen Anschlussgebühren müssen dann bei kabelgebundenen Angeboten und bei LTE-Lösungen gleich sein. Dass diese Petition mit einem gewissen Eigennutz verbunden ist, liegt auf der Hand: RuhrkanalNEWS bietet bei vielen Themen Filmberichte an. Eine möglichst große Verbreitung ist das Ziel. Doch selbst in Hattingen können zahlreiche Nutzer die Berichte nicht sehen, sei es weil die Verbindung zu schlecht ist oder weil eine LTE-Anbindung nur mit einem geringen Datenvolumen daherkommt. Dass es auch anders geht, beweist die Deutsche Telekom mit ihrem „stream on“-Angebot für Mobiltelefone.

Standortnachteile auch für Privatpersonen

Internet über LTE ist normalerweise nicht mit Flatrate möglich (Foto: RuhrkanalNEWS)

Internet über LTE ist normalerweise nicht mit Flatrate möglich (Foto: RuhrkanalNEWS)

Auch Vermieter leiden darunter, wenn sie Wohnungen ohne akzeptable Breitbandanbindung anbieten. Schlechte oder fehlende Online-Anbindungen machen Wohnungen inzwischen zu fast unvermietbaren Objekten. Denn nicht nur, dass es in vielen Bereichen heutzutage von Arbeitnehmern erwartet wird, dass sie beispielsweise im Homeoffice arbeiten, auch Schüler und Studenten benötigen schnelles Internet, um Hausaufgaben zu erledigen, für Referate zu recherchieren oder Online-Vorlesungen zu hören, bzw. sehen.

Dass es inzwischen zum Standard gehört, Fernsehsendungen in der jeweiligen Mediathek zu sehen, wenn man Zeit hat und nicht dann, wenn sie ausgestrahlt werden, kommt hinzu. Viele Serien lassen sich nur über Anbieter wie Netflix, Amazon-Prime oder ähnliche Anbieter sehen. In den Außenbereichen der Städte ist die Nutzung derartiger Angebote allerdings reine Illusion. Selbst wenn hier schnelle Datenverbindungen angeboten werden: Häufig geschieht das per LTE, eine echte Flatrate ist damit allerdings nicht verknüpft. Nach wenigen Gigabyte wird die Zugangsgeschwindigkeit gedrosselt, bzw. Kunden müssen zu horrenden Preisen weitere Datenpakete nachkaufen.

Bewusste Entscheidung für Petitionsplattform des Deutschen Bundestages

Inzwischen gibt es zahlreiche Petitionsplattformen, bei denen online mitgezeichnet werden kann. Doch diese Unterschriften haben in der Regel keinerlei Relevanz. Ausschließlich die Petitionsplattform des Deutschen Bundestags führt dazu, dass sich der Petitionsausschuss tatsächlich mit dem Thema befasst. Bei mehr als 50.000 Mitzeichnern darf der Petent (also die Person, die die Petition initiiert hat) persönlich vor dem Petitionsausschuss reden und das Anliegen begründen. Erfahrungsgemäß ist die Zahl der Mitzeichner allerdings geringer, als bei anderen Petitionsplattformen, da die elektronische Unterschrift beim Bundestag nur angenommen wird, wenn man sich vorher mit seinem richtigen Namen registriert hat. Dass der eigene Name auch öffentlich angegeben wird, ist allerdings nicht zwingend vorgesehen. Das kann jeder Unterzeichner selbst festlegen. Auf Wunsch bleibt man mit seiner Unterschrift nach außen hin also anonym. Die Registrierung dient lediglich dazu, dass Mehrfachunterzeichnungen einer Person verhindert werden.

Die Onlinepetition finden Sie hier: klick!