ONLINE ARBEITSLOS MELDEN NUN MÖGLICH

Bundesagentur für Arbeit (Grafik: Behörde)

Nordrhein-Westfalen- Das neue elektronische „Selfie-Indent-Verfahren“ steht Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit ab sofort zur Verfügung.

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Um Arbeitslosengeld zu erhalten, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Kundinnen und Kunden persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden müssen. In der Zeit der Corona-Pandemie kann dies nun auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden, ist nun aber auch mithilfe des neuen elektronischen Verfahrens möglich. Sandra Pawlas, Chefin der Iserlohner Arbeitsagentur erklärt: „Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich viele Personen telefonisch oder online arbeitslos gemeldet. Bei ihnen steht die Identitätsprüfung noch aus, denn uns war zunächst einmal wichtig, dass die Menschen schnell ihr Geld erhalten. Die Identitätsprüfungen holen wir nun Schritt für Schritt nach. Deswegen kommt dieses neue elektronische Verfahren gerade zur richtigen Zeit. Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Das spart Zeit und Wege. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns dabei höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“

Onlinefähiges Smartphone Voraussetzung

Für die Online-Identifizierung benötigen Kundinnen und Kunden drei Dinge: ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Schritt für Schritt wird man durch das Programm geleitet. Sandra Pawlas erklärt: „Ab sofort schreibt die Arbeitsagentur Iserlohn alle Kundinnen und Kunden an, die sich in den vergangenen Wochen telefonisch oder online bei uns arbeitslos gemeldet haben, und bittet darum, die Identitätsprüfung nachzuholen.“ Nimmt jemand nicht an diesem bis Ende September 2020 befristeten und freiwilligen Verfahren teil oder stehen die technischen Geräte nicht zur Verfügung, lädt die Arbeitsagentur zum persönlichen Gespräch ein. Dabei erfolgt die Identitätsprüfung auf herkömmliche Weise.

Weitere Informationen zum Verfahren gibt es auf der Homepage der Arbeitsagentur.