OLAF SCHADE ZU DEN RECHTSEXTREMISMUS-VORWÜRFEN BEI DER POLIZEI

Landrat Olaf Schade (SPD) (Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Zu den Vorwürfen dass es ein rechtsextremistisches Netzwerk bei der Polizei in NRW gebe, hat sich heute Landrat Olaf Schade (SPD) als Chef der Kreispolizeibehörde geäußert. Zu den Vorwürfen veröffentlichte er folgende, schriftliche Stellungnahme:

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Am Mittwoch, den 17.09.2020, hat der Innenminister die Leiter der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden über Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte der Essener Polizei und weiterer Behörden informiert, die rassistische und rechtsextreme Nachrichten in einer untereinander Chatgruppe ausgetauscht hatten. Landrat Olaf Schade zeigte sich als Leiter der hiesigen Polizeibehörde unmittelbar im Nachgang entsetzt: „Ich musste von ekelhaften rassistischen und nazistischen Messenger-Nachrichten hören, die wohl leider von Polizisten in NRW stammen. Innenminister Herbert Reul hatte nach Durchsuchungen die Leiterinnen und Leiter der Polizeibehörden, also die Polizeipräsidentinnen und Landräte, nach Düsseldorf eingeladen. Dass die betroffenen Polizeibeamten unverzüglich von Dienst suspendiert wurden, ist nur selbstverständlich. Denn sie sind eine unerträgliche Belastung für all jene Kolleginnen und Kollegen, die pflichtbewusst ihren Dienst tun und täglich ihren Diensteid leben, die Verfassung zu verteidigen. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein. Es darf keine Toleranz geben gegen Verfassungsfeinde außerhalb und innerhalb der Polizei. Deshalb begrüße ich die schnelle und konsequente Reaktion des Innenministers.“

Bei der KPB Ennepe-Ruhr ist bereits vor einiger Zeit ein Extremismusbeauftragter berufen worden. Das Thema „Erkennung, Verhinderung und Bekämpfung extremistischer und insbesondere rechtsextremer Bestrebungen in der Polizei“ war und ist Gegenstand der Erörterung der Behördenleitung mit ihren Führungskräften. Auch bei der Begrüßung der neuen Polizeibeamten Anfang September hat Olaf Schade und der Abteilungsleiter der Polizei, Polizeidirektor Frank Kujau, ihre Erwartung deutlich gemacht: „Polizeibeamten der Behörde dürfen bei eigenen Feststellungen nicht wegschauen. Sie sind vielmehr aufgefordert, das Erlebte dem Extremismusbeauftragten oder ihren Vorgesetzten mitzuteilen.“