NUR MIT ORIGINALDOKUMENTEN UND AUSWEIS IN STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN

Corona-Virus (Montage: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Den Personalausweis beantragen, Unterlagen bei der Bauverwaltung abgeben oder das Rathaus aufsuchen: Das ist für Bürgerinnen und Bürger seit November nur noch mit einem 3G-Nachweis, Maskenpflicht und Terminvereinbarung möglich. In Kultureinrichtungen wie der Stadtbibliothek, dem Stadtmuseum oder dem Bürgerzentrum Holschentor gilt die 2G-Regel.

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Damit die Einlasskontrollen reibungslos verlaufen, weist die Stadt darauf hin, dass nur originale Nachweise beim Zutritt berücksichtigt werden können. Im Falle des Impfnachweises können Bürgerinnen und Bürger entweder das Impfbuch oder den digitalen QR-Code vorzeigen. Ein Ausweisdokument muss ebenfalls bereitgehalten werden. „Der Gesundheitsschutz unserer Mitarbeitenden sowie der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Die Kontrollen sind in Hinblick auf die Omikron-Variante wichtig, um die Verbreitung möglichst zu vermeiden. Nur so können wir als Stadt auch weiterhin gewährleisten, funktionsfähig zu bleiben“, sagt Christine Freynik, Erste Beigeordnete der Stadt.

Die Stadt weist auch darauf hin, dass alle Besucherinnen und Besucher ab sofort eine FFP2-Maske tragen müssen, sobald sie die städtischen Dienstgebäude oder o.g. Kultureinrichtungen betreten. Eine OP-Maske reicht somit nicht mehr aus.