MEHR IMPFBERECHTIGTE – WENIGER IMPFSTOFF

Das Impfzentrum in Ennepetal (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Durch den am Mittwoch veröffentlichten Corona-Impferlass des Landes ist auch im Ennepe-Ruhr-Kreis die Zahl der Bürger, die einen Termin im Impfzentrum vereinbaren dürfen, deutlich gestiegen. Für dieses Plus an Berechtigten stehen im Vergleich zu den Vorwochen allerdings deutlich weniger Termine zur Verfügung. Mit Blick auf die angekündigte Liefermenge von BioNTech können in der nächsten Woche täglich nur 320 Menschen zu ihrer Erstimpfung nach Ennepetal kommen.

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„Diese Termine sind bereits komplett vergeben“, berichtet Jana Ramme, organisatorisch Verantwortliche des Pandemieteams der Kreisverwaltung. Kleiner Lichtblick: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe wird ihr Buchungssystem ab morgen technisch so angepasst haben, dass dann auch Termine für den Impfstoff Moderna vergeben werden können. Dies macht täglich 300 weitere Ersttermine möglich.

Angesichts der deutlich gestiegenen Diskrepanz zwischen verfügbaren Impfdosen und Wünschen nach Impfungen werden Wartezeiten auf Termine aber nicht zu vermeiden sein. Dies gilt auch für diejenigen, die ihren Antrag auf Impfung bei der Kreisverwaltung eingereicht hatten, insbesondere für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie Mitglieder bestimmter Berufsgruppen.

„Sie werden von uns Termine bekommen. Wann dies sein wird, ist derzeit aber nicht zu sagen. Für die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren gilt darüber hinaus: Nur wer seine Unterlagen bei uns bis zum 5. Mai vollständig eingereicht hatte, wird noch von uns angesprochen. Für alle anderen ist seit heute die KVWL Termin-Ansprechpartner“, so Ramme.

Zur laufenden Diskussion um kürzere Fristen zwischen den beiden AstraZeneca Impfungen gibt es aus dem Schwelmer Kreishaus eine klare Botschaft: Im Zusammenhang mit der Astra-Aktion über Ostern wurden fast 9.000 Folgetermine vergeben. Falls der seinerzeit vorgegebene Abstand von zwölf Wochen jetzt durch neue Entscheidungen verkürzt werden sollte, kann die Kreisverwaltung die dafür notwendigen Umbuchungen personell nicht leisten. Kämen tatsächlich flexiblere Vorgaben für den Zeitraum zwischen Erst- und Zweitimpfung, müssten sich diejenigen, die dies nutzen wollen, an ihren Hausarzt wenden und den Termin im Impfzentrum bitte absagen.

Impfberechtige und Terminvergabe

Der Impferlass des NRW Gesundheitsministeriums verweist nahezu alle aktuell Impfberechtigten auf das Terminportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Tel.: 0800/116 117 02 oder auf der Homepage.

Zu dieser Gruppe gehören Bürger bis Jahrgang 1951, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie schwer chronisch Kranke und Eltern von schwer chronisch kranken Minderjährigen, die nicht geimpft werden können. Auch für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel (direkter Kundenkontakt), in Drogeriemärkten und an weiterführenden Schulen, der Justiz und der Steuerfahndung ist die KVWL Ansprechpartner.

Einzig Beschäftigte aus Bereichen, die schon länger impfberechtigt sind, können sich nach wie vor an die Kreisverwaltung wenden. Das notwendige Formular ist online zu finden. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen und -diensten und des Rettungsdienstes sowie diejenigen, die regelmäßig in stationären Pflegeeinrichtungen.