MASKENPFLICHT IN NRW

Ab 27. April 2020 gilt Maskenpflicht (Grafik: Land NRW)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Auf der einen Seite Schutzmaßnahmen lockern, auf der anderen Seite Schutzmaßnahmen weiter verschärfen. Die NRW-Landesregierung handelt zur Zeit manchmal widersprüchlich. Fakt ist, dass ab 27. April 2020 im ÖPNV und beim Einkaufen Masken getragen werden müssen. Dabei sind selbstgenähte Behelfsmasken ebenso ausreichend, wie Schals die vors Gesicht gezogen werden. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landes.

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1 Kommentar zu "MASKENPFLICHT IN NRW"

  1. Bernd Loewe | 22. April 2020 um 13:23 |

    Da hat sich Armin Laschet mal wieder verrannt. Erst vorpreschen und weitere Lockerungen einfordern, dann holt ihn die Wirklichkeit ein. Angela Merkel hat es nicht geschafft, mit der „dringenden Empfehlung“ die Bundesländer einheitlich agieren zu lassen. Der Föderalismus – samt Hahnenkämpfe – lässt grüßen.

    Jetzt könnten in ja der Fussball Bundesliga die Mannschaften mit Masken spielen und Ressourcen für die Tests frei halten, dort wo sie erforderlich sind. Herr Ministerpräsident, bitte aufwachen!

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