LOCKERUNG BEI DICHTIGKEITSPRÜFUNG VON ABWASSERLEITUNGEN

SIHK zu Hagen (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass in NRW die Verpflichtung zur Überprüfung der Dichtheit privater Abwasserleitungen noch einmal gelockert worden ist. Die Erleichterungen gelten nach SIHK-Information auch für Leitungen von Industrie- und Gewerbebetrieben, in denen haushaltsähnliches Abwasser etwa von Verwaltungsgebäuden abgeleitet wird, sofern das Abwasser nicht mit gewerblichem und industriellem Abwasser vermischt wird.

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Weitere Infos erteilt SIHK-Umweltexperte Dr. Jens Ferber telefonisch unter 02331 390-272 oder per Mail.