LADENDIEBSTAHL MIT GEFÄNGNIS BESTRAFT – ANGEKLAGTER WILL ZURÜCK NACH TUNESIEN

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 39-jähriger Tunesier, bereits wegen Ladendiebstahl mehrfach vorbestraft, hatte sich heute (25. April 2022) vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes erneut wegen Diebstahls zu verantworten. Er wurde am Ende der heutigen Hauptverhandlung zu 10 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

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Der Angeklagte, in einer Hattinger Flüchtlingsunterkunft lebend, ist nach eigenen Angaben seit 2014 in Deutschland und wurde 2015 der Stadt Hattingen zugewiesen. Zur Verständigung vor Gericht übersetzte ein Dolmetscher für ihn simultan. Eine Arbeitsstelle hat der Angeklagte nicht.

Noch unter Bewährung stehend, wurde der Angeklagte Anfang August, im September, im Oktober, im November und im Dezember des letzten Jahres bei insgesamt sechs Diebstahlstaten in Hattinger Drogeriemärkten und in einem Kaufhaus An der Großen Weilstraße „erwischt“. Haarpflegemittel einer bestimmten Firma und Zigaretten erbeutete er bei seinen Diebstählen.

„Ich bin krank und im Methadon-Programm“, ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher erklären und ergänzte, „ich habe gestohlen, brauchte das Geld aus dem Verkauf der gestohlenen Waren für Drogen“.

Angeklagter will zurück nach Tunesien

„Ich will, dass Sie mich zurück nach Tunesien bringen“, ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher übersetzen. Allerdings wünscht er vorher noch eine Therapie, um von seinen Drogen los zu kommen. Seiner Meinung nach gibt es eine diesbezügliche Therapie in Tunesien nicht und Bekannte hätten ihm geraten, vorher nicht in sein Heimatland zurück zu gehen.

Eine diesbezügliche Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde hätte er noch nicht aufgenommen, sein Wunsch nach Ausreise wäre aber dem örtlichen Sozialamt schon länger bekannt, was dieses RuhrkanalNEWS gegenüber bestätigte.

Die Zustände in der Flüchtlingsunterkunft und das dortige beengte Zusammenleben der Menschen aus vielen Nationen würden ihn als kranken Mann zusätzlich belasten, so dass er sich oft in seinem Zimmer einschließen würde.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte am Ende der Beweisaufnahme unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr – ohne Bewährung. Dabei berücksichtigte sie auch die bereits „einschlägigen“ Vorstrafen.

Rechtsanwalt Henner Sentner, der als Pflichtverteidiger für den Angeklagten bestellt wurde, zeigte dem Strafrichter auf, dass sein Mandant therapiewillig sei und alle Taten auch eingeräumt hätte. Da die Begehung aller Taten unter Betäubungsmittelkonsum erfolgte, plädierte er auf Verhängung einer Bewährungsstrafe mit Auflage einer stationären Therapie.

„10 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für sechs Diebstahlstaten mit der Möglichkeit, innerhalb der Haft eine Therapie durchzuführen“, lautete dann das Urteil von Richter Kimmeskamp „Im Namen des Volkes“. „Ich sehe keine Möglichkeit, keine Freiheitsstrafe zu verhängen, denn es bestand noch eine offene Bewährung und der Angeklagte beging seine Diebstähle nach der letzten Verurteilung, führte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung aus.

Nachtrag: Vielleicht kann danach dem Angeklagten zeitnah dessen Wunsch erfüllt werden, wieder in sein Heimatland zurückkehren zu können. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass bis zum Haftantritt des betäubungsmittelabhängigen Angeklagten dieser keine weiteren Diebstahlstaten zum Nachteil der Geschäftsinhaber begeht.