KREIS INFORMIERT: URLAUB IM AUSLAND – WAS MUSS ICH BEACHTEN?

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Ist mein Urlaubsziel ein Corona-Risikogebiet? Muss ich nach Rückkehr in Quarantäne? In welchen Fällen gelten Ausnahmen? Kurz vor den Sommerferien haben vor allem viele Reisewillige Fragen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat die wichtigsten Bestimmungen und Informationsquellen zusammengefasst.

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Seit dem 22. Juni gilt für Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Einreise-Verordnung. Sie ist zunächst bis einschließlich 1. Juli gültig und – neben weiteren aktuellen Verordnungen und Informationen – auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachzulesen.

Derzeit gilt grundsätzlich: Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Die Liste der Risikogebiete wird auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts laufend aktualisiert.

Für bestimmte Fälle sind Ausnahmen von der Quarantäne vorgesehen, zum Beispiel, wenn zwingende dienstliche Gründe für die Einreise nach Nordrhein-Westfalen vorliegen, oder für Personen, die sich auf Durchreise durch NRW befinden. Wer sich höchstens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland auf das Corona-Virus hat testen lassen und den Beleg über ein negatives Test-Ergebnis bei sich führt, ist ebenfalls von der Quarantäne-Pflicht befreit.

Informationen rund um das Corona-Virus hat der Ennepe-Ruhr-Kreis zusammengestellt. Das Bürgertelefon des Kreises ist nach wie vor täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 02333/4031449 besetzt.