KREIS FÖRDERT 17 VEREINE MIT 15.400 EURO

Kreishaus in Schwelm (Foto: Stadt Schwelm)

Ennepe-Ruhr-Kreis Die Kreisverwaltung hat die Mitglieder des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur des Ennepe-Ruhr-Kreises darüber informiert, welche Sportvereine im laufenden Jahr Zuschüsse für Investitionen erhalten haben. Von den möglichen 22.000 Euro wurden bisher rund 15.400 Euro bewilligt. Davon profitiert haben 17 Vereine aus sechs der neun kreisangehörigen Städte.

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Die maximale Fördersumme von 4.000 Euro erhielt die DLRG Ortsgruppe Herbede. Die Wittener nutzten das Geld als Zuschuss für den Kauf eines Einsatzfahrzeuges. Über eine Unterstützung im vierstelligen Bereich konnten sich der Kanu-Club Wetter 1901 (3.276 Euro für Kanu-Polo Boote), der Kanu-Club Witten (2.011 Euro für ein Kanu) und der Ennepetaler-Milsper SV (1.935 Euro für ein Auswertesystem) freuen.

Ebenfalls unterstützt wurden: TuS Breckerfeld 1877 (Abteilungen Turnen und Leichtathletik), Ennepetaler Reiterverein 1950, Reiterzentrum Worch, RSG Hattingen Gut Flehinghaus 1997, FC Herdecke-Ende, SG Demag Wetter, TuS Wengern 1879, TuS Witten/Stockum, , ETSV Witten 1923, DJK Blau-Weiß Annen, SV Bommen 05, SUA Annen und Sport-Union Annen. Sie erhielten zwischen 50,37 und 850 Euro.

Damit finanzierten die Vereine unter anderem Käufe von Booten und Pferden, Tischtennisplatten und Mini-Fußballtoren, Judomatten und Schachmaterial, Startblöcken und Voltigiergurten.

Klare Richtlinien zur Förderung

Mit welchen Vorgaben und Bedingungen die im Haushalt des Kreises vorgesehenen Fördermittel vergeben werden, das regeln die jeweils gültigen Richtlinien. Ab 2020 gelten hier teilweise neue Grundsätze. In diesen heißt es unter anderem: „Die Sportförderung ist in erster Linie eine Aufgabe der kreisangehörigen Städte, die innerhalb ihrer Grenzen und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit ausschließliche und eigenverantwortliche Aufgabenträger sind. Der Ennepe-Ruhr-Kreis kann aufgrund seiner Aufgabenstellung mit einer Förderung nur da ansetzen, wo Hilfen der Städte nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind oder dort, wo die Förderung Initiativen im sportlichen Bereich wecken soll.

Zur Vergabe lautet eine der Vorgaben: „Zuschüsse werden nach der Dringlichkeit und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Auf die Zuschüsse besteht kein Anspruch. Die Anträge werden chronologisch nach Posteingang bearbeitet. Soweit Zuschüsse Dritter (Bund, Land, Landes- und Kreissportbund) zu erwarten sind, müssen diese vorrangig beantragt und in Anspruch genommen werden.“

Außerdem gibt es eine Sperrfrist. Diese ist wie folgt definiert: „Eine erneute Bezuschussung für investive Maßnahmen eines Vereins ist grundsätzlich erst nach einer Wartefrist von drei Jahren ab Bewilligung möglich. Bei Mehrspartenvereinen gilt diese Frist für jede einzelne Fachverbandszugehörigkeit (Abteilung) gesondert.“